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PM | Neuregelung Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Finanzhilfeberechtigte Privatschulen müssen berücksichtigt werden

Berlin, 1. Juni 2017 – Heute hat der Bundestag eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Durch eine Gesetzesänderung wird ermöglicht, dass mit Finanzhilfen des Bundes finanzschwache Kommunen ihre Bildungsinfrastruktur modernisieren und erweitern können. Dies betrifft allgemein- und berufsbildende Schulen gleichermaßen. Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass im Gesetzentwurf die Trägerneutralität verankert wurde. Überdies müssen jedoch alle finanzhilfeberechtigten Privatschulen die Finanzhilfen beantragen können.

Der Gesetzentwurf betrifft den so genannten Kommunalinvestitionsförderfonds der ursprünglich mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet war. Weitere 3,5 Milliarden Euro kommen nun hinzu. Mit diesem Förderprogramm stehen die zusätzlichen Finanzmittel allgemein- und berufsbildenden Schulen, unabhängig von der Trägerschaft, für die Sanierung den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Investitionen zur Betreuung der Schüler, zur Verfügung. „Der VDP begrüßt die Berücksichtigung der freien Schulen bei dem Gesetzesvorhaben. Nur damit kann eine lückenlose Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in den Kommunen garantiert werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Ein Kritikpunkt am Förderprogramm betrifft allerdings die alleinige Bereitstellung der Mittel für „finanzschwache Kommunen“. Der VDP fordert deshalb, dass alle förderfähigen freien Bildungseinrichtungen – unabhängig von der „finanzschwäche“ der Kommunen – die Mittel aus dem Fonds beantragen können.

Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung werden durch Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Landesfinanzministerien geregelt. Es wird hier darauf ankommen, dass die Trägerneutralität auch in den Kriterien der Verteilung vor Ort umgesetzt wird und auch freie Bildungsträger die Mittel beantragen können. „Der VDP wir die Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung und die Umsetzung vor Ort über seine Landesverbände begleiten“, so Dietmar Schlömp weiter.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

Stellungnahme | Änderung der FinHVO

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Stellung.

Der VDP begrüßt es sehr, dass die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft dem gegenwärtigen finanziellen Bedarf der Schulen zumindest teilweise angepasst werden sollen. Darüber hinaus begrüßt der VDP die Anpassung der Lehrer-Schüler-Relation sehr.

Sehr kritisch sieht der VDP hingegen die Tatsache, dass die Anpassung erst zum 1. August 2016 vorgenommen wird, obwohl die Verbände bereits vor Ablauf der Ausschlussfrist mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht und eine entsprechende Anpassung zum 1. August 2015 gefordert haben.

Wie das Ministerium in seiner Begründung völlig zu Recht feststellt, wurde bereits zum Stichtag 22. September 2014 die Regelstundenzahl von 24,5 auf 23,5 für Lehrer an Gymnasien angepasst. Das sind Kosten, die auch den freien Schulen entstanden sind, die rückwirkend nicht finanziert werden sollen und die zu Lasten der Träger freier Schulen geht.

Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass auch den Schulen in freier Trägerschaft weitere Kosten entstanden sind, die jetzt vom Ministerium nicht getragen werden sollen. Hierzu zählt der Sozialpädagogische Aufwand wie beispielsweise Förderunterricht, Fachförderunterricht oder auch die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit speziellem Förderbedarf. Dieser und weiterer Sozialpädagogischer Aufwand wird weder für das vergangene Schuljahr noch für kommende Schuljahre berücksichtigt, obwohl er auch den Schulen in freier Trägerschaft entsteht und dieser Aufwand bei den öffentlichen Schulen ausgeglichen wird.
Aus Sicht des VDP stellt dies ein Ungleichgewicht und eine Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft dar und ist in keinster Weise hinnehmbar.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Vorschläge und Anmerkungen berücksichtigen und bieten gerne das Gespräch an.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin