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PM | Verband diskutiert Rolle von Privatschulen für Innovation und Demokratie

Hannover, 28.01.2026 – Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Bildungswesen und Verbänden folgten der Einladung des Verbandes Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) zum Parlamentarischen Abend in Hannover und diskutierten über die Bedeutung freier und privater Schulen für Innovationsfähigkeit, Vielfalt und demokratische Bildung.

Unter dem Titel „Privatschulen – Innovationslabore für Vielfalt und Demokratie“ lud der VDP am 26. Januar Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Bildungswesen ein, um über den Beitrag freier und privater Schulen zur Innovationsfähigkeit des Bildungssystems und zur Stärkung demokratischer Bildung zu diskutieren.

„Gerade in einer Zeit, in der wir weltweit mit Enttäuschungen, Verunsicherung und Angriffen auf Freiheit und Demokratie konfrontiert sind, braucht es starke Bildungsorte, die Haltung, Vielfalt und kritisches Denken fördern. Freie und private Schulen leisten hier einen wichtigen Beitrag und verdienen daher verlässliche politische Rahmenbedingungen“, so die Landesvorsitzende Sandra Marschall in ihrer Begrüßung.

Während sowohl der Landtagsvizepräsident Marcus Bosse als auch die Kultusministerin Julia Hamburg die besondere Bedeutung der freien und privaten Schulen für die niedersächsische Bildungslandschaft betonten, unterstrich Landtagsvizepräsident Bosse in seinem Grußwort den Begriff „Labore“ als sehr treffend. Freie Schulen können häufig flexibler und schneller auf gesellschaftliche oder pädagogische Veränderungen reagieren. Die Ministerin würdigte zudem ausdrücklich in ihrem Grußwort die Themenwahl des Abends und hob hervor, wie wichtig es sei, kritisches Denken und demokratisches Verständnis zu vermitteln. Dieser Verantwortung kommen auch freie und private Schulen auf ganz unterschiedliche Weise nach.

Im Mittelpunkt des Abends stand der Impulsvortrag von Prof. Dr. Hermann Veith (Georg-August-Universität Göttingen). Veith präsentierte nicht nur empirisch belegbare Entwicklungen, sondern beleuchtete auch die historische Genese des Rechts zur Errichtung von Privatschulen im Grundgesetz. Dabei zeigte er anhand der allgemeinbildenden Schulen auf, wie freie Schulen gezielt Nischen und Lücken besetzt haben, wie sie neue pädagogische Konzepte erprobten und wie diese Konzepte Einzug ins staatliche Schulsystem hielten. Gleichzeitig räumte er mit Vorurteilen gegenüber freien und privaten Schulen auf.

Der Parlamentarische Abend bot den Teilnehmenden Gelegenheit zum intensiven fachlichen Austausch und zur Vernetzung über institutionelle und politische Grenzen hinweg. Ziel des VDP ist es, den Dialog zwischen Bildungsakteuren und Politik weiter zu vertiefen und gemeinsam tragfähige Perspektiven für die Weiterentwicklung des Bildungssystems zu entwickeln.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Stellungnahme | Entwurf zur Änderung des  Erlasses „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme.

Grundsätzlich definiert § 1 NSchG, was eine Schule im Sinne des Gesetzes ist. Demnach müssen Ersatzschulen u. a. Gleichwertigkeit bei Bildungsabschlüssen gewährleisten. Somit kann der vorliegende Erlassentwurf nicht vollständig auf freie Schulen übertragen werden, da bspw. die Zuweisung von Lehrkräfte-Soll-Stunden auf der regulären Finanzierung öffentlicher Schulen basiert.

Im Folgenden gehen wir auf einzelne Punkte näher ein.

Zu Nummer 3 | Klassenbildung
Die Regelungen zur Klassenbildung halten wir für nachvollziehbar. Gleichwohl sollten freie Schulen im Rahmen ihrer pädagogischen Konzepte abweichende Klassengrößen vorsehen dürfen, solange die Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse gewahrt bleibt. Damit bleibt den Schulen die notwendige Eigenverantwortung bei der Gestaltung von Unterricht und Klassenstruktur erhalten.

Zu Nummer 4 | Lehrkräfte-Soll-Stunden
Das bestehende Finanzhilfesystem nach § 150 NSchG und die zum 01.08.2025 in Kraft getretene Finanzhilfeverordnung (FinHESchVO) regeln die Förderung freier Ersatzschulen primär als stunden- und schülerbezogene Kostenerstattung. Dies soll im Ansatz zwar die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöhen, führt jedoch weiterhin zu strukturellen Benachteiligungen im Zusammenspiel mit dem Klassenbildungserlass. Freie Schulen erhalten keine Lehrerstunden im eigentlichen Sinne und haben keine Möglichkeit Lehrerwochenstunden zu kapitalisieren. Denn sie können nicht als Ganztagsschulen nach § 23 NSchG anerkannt werden und damit keine zusätzliche Finanzhilfe beantragen, die den für Ganztagsschulen im Klassenbildungserlass vorgesehenen zusätzlichen Lehrerstellen entspricht. Daher sollte im Rahmen der Angemessenheitsprüfung nach § 192, Abs 3 NSchG ein Vorschlag erarbeitet werden, wie die Finanzhilfe für Ganztagsschulen an den Lehrerstellen für öffentliche Schulen orientiert werden kann.

Zu Nummer 5 | Zuschläge bei Zusatzbedarf
Der Ausbau des Ganztags ist ein zentrales politisches Ziel. Um den Rechtsanspruch tatsächlich umzusetzen, ist eine verlässliche und dynamische Finanzierung der Schulen unabhängig ihrer Trägerschaft unabdingbar.
Der im aktuellen Erlassentwurf enthaltene Hinweis „vorbehaltlich der Haushaltsmittel“ verdeutlicht, dass die finanzielle Sicherheit weiterhin eingeschränkt ist und damit zu Planungsunsicherheiten führt. Eine Problematik, die nicht nur freie und private, sondern auch öffentliche Schulen betrifft, wie sie auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen in ihrer Stellungnahme kritisch anmerkt. Vor diesem Hintergrund erwartet der Verband, dass zur Sicherung des Rechtsanspruchs verlässlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, und zwar allen Schulen unabhängig von ihrer Trägerschaft. Das bedeutet auch, dass die Verstetigung der Finanzmittel für Ganztagsangebote an freien allgemeinbildenden Schulen gemäß § 161c regelmäßig angepasst werden müssen. Nur so kann der politische Anspruch des Ganztagsausbaus tatsächlich schulübergreifend planungssicher umgesetzt werden.

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Stellungnahme | Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) enthält eine Vielzahl von Anpassungen, die auch für Schulen in freier Trägerschaft erhebliche Auswirkungen haben.

Wir begrüßen ausdrücklich die Maßnahmen, die auf Modernisierung, Digitalisierung und die Sicherung pädagogischer Qualität abzielen. Gleichzeitig sehen wir an mehreren Stellen Klärungs- und Anpassungsbedarf, um die Gleichbehandlung freier Schulen sicherzustellen, unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der freien Träger auch langfristig abzusichern.

Freie Schulen erfüllen einen gesetzlichen Bildungsauftrag nach Art. 7 Abs. 4 GG und leisten – sowohl im allgemeinbildenden Bereich als auch in der beruflichen Bildung – einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildungsversorgung des Landes. Besonders in pflegerischen sowie sozialpädagogischen Berufen tragen freie Schulen maßgeblich zur Fachkräftesicherung in Niedersachsen bei. Gesetzliche Änderungen dürfen daher nicht zu strukturellen Nachteilen führen und müssen den Bestand freier Schulen verlässlich sichern. Im Folgenden gehen wir auf einzelne Paragrafen mit besonderer Bedeutung für freie Schulen ein.

§ 1 – Einbeziehung des bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzgesetzes
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das bundeseinheitliche Pflegefachassistenzgesetz in das NSchG integriert wird und der Bildungsgang Pflegefachassistenz damit weiterhin im Regelungsbereich des Kultusministeriums bleibt. Dies schafft Kontinuität und stärkt die Ausbildung in einem gesellschaftlich hochrelevanten Berufsfeld.
Hinsichtlich der sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen verweisen wir auf die Ausführungen unter § 151a.

§ 7 – Berufsorientierung
Die gesetzliche Klarstellung der Berufsorientierungsverpflichtung ist im Hinblick auf gesamtgesellschaftliche und arbeitsmarktpolitische Ziele nachvollziehbar. Sie erfordert jedoch zusätzliche zeitliche und organisatorische Ressourcen.
Allerdings ist festzustellen, dass die bisherige Entlastungsregelung für öffentliche Schulen ausgelaufen ist. Somit müssen Schulen, unabhängig ihrer Trägerschaft, die zusätzliche Aufgabe nun vollständig aus der bestehenden Personal- und Ressourcenlage bewältigen.
Wir erwarten, wenn der Gesetzgeber eine ausgeweitete und qualitativ verbesserte Berufsorientierung rechtlich verankert, dass er auch für eine verlässliche und dauerhafte finanzielle Absicherung sorgt. Ohne entsprechende Ressourcen kann die gesetzliche Erwartung an alle Schulen – öffentliche wie freie – nicht erfüllt werden.

§ 14 – Förderschulen
Der neu gefasste § 14 Abs. 2 könnte unbeabsichtigt die etablierten inklusiven und integrativen Konzepte freier Förderschulen erheblich beeinträchtigen. Die vorgesehene Beschränkung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit ausschließlich oder vorrangig festgestelltem Förderbedarf schließt Kinder ohne oder mit anderem Förderbedarf aus, z. B. solche mit milden Lern- oder Entwicklungsproblemen, die bislang von Förderschulen aufgenommen werden konnten. Damit würden Förderschulen an der Bildung heterogener Lerngruppen gehindert und Modelle wie „umgekehrte Inklusion“ oder besondere pädagogische Profile faktisch unmöglich gemacht.
Wir erwarten daher eine präzisierende Verwaltungsauslegung, die sicherstellt, dass integrative und inklusive Konzepte an freien Förderschulen weiterhin zulässig bleiben und die die freien Schulen nicht in ihren Profilen beschneidet oder dem Grundgesetz widerspricht.

§ 58 – Distanzunterricht
Der neu verankerte Distanzunterricht ist aus Sicht moderner Schulentwicklung grundsätzlich positiv. Freie Schulen dürfen daher bei der Anwendung des § 58 nicht schlechter gestellt werden.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Distanzunterricht dauerhaft stabile technische und organisatorische Rahmenbedingungen benötigt. Wir begrüßen daher die Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens und verbinden damit die Erwartung, dass die hierfür notwendigen finanziellen Ressourcen auch künftig verlässlich bereitgestellt werden.
Zugleich erachten wir die klarstellende Unterscheidung in der Gesetzesbegründung zwischen digital gestütztem Unterricht und echtem Distanzunterricht positiv. Diese Klarstellung macht deutlich, dass digital unterstützte Lernformate im Präsenzunterricht nicht unter § 58 fallen und dass echter Distanzunterricht nicht verpflichtend in das pädagogische Konzept einer Schule integriert werden muss, sondern flexibel eingesetzt werden kann.

§ 149 – Finanzhilfe; fehlende Übergangsregelung
Mit der Änderung des § 1 NSchG und dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 entfällt die bisherige Finanzierung der BFS Pflegeassistenz für dann noch laufende Ausbildungsgänge nach altem Recht. Daher ist es zwingend notwendig – wie zu § 151a formuliert– dass eine Übergangsregelung für laufende Ausbildungsgänge der BFS Pflegeassistenz aufgenommen wird. Dies ist derzeit weder in den Änderungsvorschlägen noch aus der Gesetzesbegründung zu entnehmen.
In der Folge führt die Änderung dazu, dass Finanzmittel mit Beginn des neuen Schuljahres sukzessiv frei werden. Der Verband erwartet daher, dass diese Mittel vollständig im Haushaltsansatz für freie Schulen verbleiben und nicht ersatzlos gestrichen werden.

§ 151a – Schulgeldfreiheit; fehlende Übergangsregelung & Zweckbindung der Mittel
Die Streichung der BFS Pflegeassistenz aus der Schulgeldfreiheit ist aus Sicht freier Schulen in mehrfacher Hinsicht kritisch:

1. Fehlende Übergangsregelungen
Der Gesetzentwurf enthält keinerlei Übergangsregelung für laufende Ausbildungsgänge. Dies hätte zur Folge, dass Auszubildende, die sich bereits verbindlich in Ausbildung befinden, inmitten ihres Bildungsgangs die Schulgeldfreiheit verlieren. Ein solcher Eingriff widerspricht dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wir fordern daher eine eindeutige gesetzliche Übergangsregelung, wonach für alle laufenden Ausbildungsgänge der bisherige Förderstatus bis zum regulären Abschluss bestehen bleibt.

2. Fehlende Zweckbindung der Mittel
Bislang vorgesehene Mittel für den Bildungsgang Pflegeassistenz dürfen nicht ersatzlos entfallen. Die Schulgeldfreiheit verfolgt klare Ziele, und zwar
– Bildungsgerechtigkeit,
– Gleichstellung freier und öffentlicher Träger sowie
– Sicherung von Fachkräften im pflegerisch-sozialen Bereich

Wir erwarten daher, dass alle bislang vorgesehenen Haushaltsmittel vollständig im Förderbereich nach § 151a verbleiben und für die verbleibenden Bildungsgänge eingesetzt werden.

§ 161b – Zusätzliche Finanzhilfe für wesentliche Entwicklungen im Schulwesen
Die nach § 161b bereitgestellten Mittel unterstützen wichtige Aufgaben wie IT-Administration und schulische Sozialarbeit. Angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen möchten wir darauf hinweisen, dass steigende Personalkosten, besonders im IT-Bereich, die Schulen belasten.
Zudem ist die derzeitige Pauschale gedeckelt und enthält keine automatische Dynamisierung, und die Berechnungsgrundlage der Mittelaufteilung ist für Schulen nicht transparent nachvollziehbar.
Wir bitten daher um regelmäßige Überprüfung, ob die Pauschalen den tatsächlichen Entwicklungen weiterhin gerecht werden.

§ 161c – Ganztagsmittel; fehlende Dynamisierung
Die Verstetigung der Haushaltsmittel für Ganztagsangebote an freien Schulen ist grundsätzlich positiv. Allerdings:
– der Ansatz ist fix und
– nicht dynamisiert,
– während die Schülerzahlen im freien Schulwesen mitunter steigen.

Dies führt bei konstanten Mitteln über die Zeit zu einer realen Absenkung der Förderung. Wir erwarten daher:
– eine automatische Dynamisierung, orientiert an Schülerzahlen oder Preisentwicklung, oder
– eine regelmäßige Evaluierung der Mittel, mindestens im Zweijahresrhythmus.


Zusammenfassend bittet der Verband ausdrücklich darum, die folgenden Punkte im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen:

  1. Sicherstellung der Zweckbindung und Weiterführung aller bislang für die Pflegeassistenz vorgesehenen Finanzmittel (§ 151a, § 149).
  2. Einführung einer klaren Übergangsregelung für laufende Ausbildungsgänge der BFS Pflegeassistenz.
  3. Sicherung der Gleichbehandlung freier Schulen im digitalen Bereich, einschließlich einer Dynamisierung der Mittel nach § 161b.
  4. Verwaltungsseitige Klarstellungen, die die pädagogische Eigenständigkeit freier Schulen (Art. 7 Abs. 4 GG) wahren.
  5. Keine zusätzlichen oder einseitigen Belastungen durch die Umsetzung von § 7, § 14 und § 58.
  6. Dynamisierung der Ganztagsmittel nach § 161c.

Freie Schulen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der niedersächsischen Bildungslandschaft. Wir bitten daher um eine Anpassung des Gesetzentwurfs an den aufgezeigten Stellen, um Gleichbehandlung, Planungssicherheit und eine nachhaltige Bildungsversorgung sicherzustellen.

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PM | Freie Schulen fordern angemessene Finanzierung: Neue Analyse zeigt dramatische Unterdeckung der Schülerkosten

Hannover, 06. Oktober 2025 – Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e. V. (AGFS) und der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) veröffentlichen heute gemeinsam auf ihren Webseiten die Ergebenisse einer fundierten statistischen Analyse der öffentlichen Schülerkosten in Niedersachsen für die Jahre 2017 bis 2022. Die Studie wurde in Absprache im Bündnis Freie Schulen Niedersachsen beim Kompetenzzentrum für öffentliche Wirtschaft–Infrastruktur und Daseinsvorsorge e. V. in Auftrag gegeben.

Die zentrale Erkenntnis: Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten als Finanzhilfe lediglich 50 – 60% der Schülerkosten, die Land und kommunale Schulträger für die Schülerinnen und Schüler an den von ihnen unterhaltenen öffentlichen Schulen ausgeben. Damit bestätigt die Analyse eindrücklich die langjährige Forderung nach einer auskömmlichen und verfassungsgemäßen Finanzierung freier Schulen.

Deutlicher Rückstand zur öffentlichen Schülerkostenentwicklung
Die Untersuchung zeigt, dass die Finanzhilfe in den Jahren 2017 bis 2022 kontinuierlich hinter der Kostenentwicklung an staatlichen Schulen zurückgeblieben ist. Der im Vergleich stärkere Anstieg der Schülerkosten im staatlichen Bereich führte zu einem sinkenden Deckungsgrad für freie Schulen.

Politisches Signal: Schulgesetz-Novelle reicht nicht aus
Die Landesregierung hat im Rahmen der Schulgesetznovelle 2025 die Bedeutung einer Neubewertung der Finanzhilfe anerkannt und entsprechende Prüfmechanismen gesetzlich verankert. Die von AGFS und VDP beauftragte Analyse liefert hierfür nun ein belastbares Modell zur Bestimmung der staatlichen Schülerkosten – eine geeignete Grundlage für zukünftige Berechnungen und politische Entscheidungen.

Klare Forderung: Strukturelle Unterfinanzierung beenden
Die freien Schulträger betonen: Das derzeitige Finanzhilfeniveau genügt nicht den verfassungsrechtli-chen Anforderungen. Das vorliegende Schulgesetz mit seiner neuen Finanzhilferegelung verbessert die Transparenz, führt aber nicht zur notwendigen Erhöhung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trä-gerschaft, ist aber ein erster wichtiger Schritt. Auf der Grundlage der vorliegenden Analyse müssen nunmehr weitere Schritte folgen, um die Finanzhilfe wieder angemessen und damit „verfassungsge-mäß“ auszugestalten. Eine faktische Finanzhilfe von 50-65% erfüllt die Voraussetzungen nicht.

Das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen fordert daher die Landesregierung und den Landtag auf, zeitnah die strukturelle Unterfinanzierung freier Schulen zu beenden und eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Finanzhilfe sicherzustellen.

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Pressekontakt
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen, V.i.S.d.P.: Gabriele Joachimmeyer, Mail:

Stellungnahme | RdErl. „Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“

Der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) begrüßt die grundlegenden Zielsetzungen des überarbeiteten Erlasses zur Beruflichen Orientierung. Die Stärkung praxisbezogener Maßnahmen sowie die durchgängige Begleitung der Schüler:innen im Berufswahlprozess sind bildungspolitisch sinnvolle Ansätze.

Schulen in freier Trägerschaft erfüllen einen verfassungsrechtlich gleichwertigen Bildungsauftrag (Art. 7 Abs. 4 GG). Der BO-Erlass bezieht sich zwar nicht explizit auf diesen Aspekt, entfaltet jedoch durch seine Allgemeingültigkeit faktisch auch für freie Schulen eine Steuerungswirkung. Vor diesem Hintergrund weist der Verband darauf hin, dass dies auch eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen freier Schulen erfordert.

Spezifische Hinweise für freie Schulen

Dokumentationspflicht und digitale Umsetzung
Die im Entwurf verankerte Pflicht zur kontinuierlichen, möglichst digitalen Dokumentation der Beruflichen Orientierung stellt einen hohen Anspruch an die technische und organisatorische Infrastruktur. Viele freie Schulen arbeiten mit eigenständigen Systemen oder ohne Zugang zu landeseinheitlichen Tools.
Ein Zugang zu empfohlenen Plattformen oder die Bereitstellung eines universell nutzbaren digitalen BO-Portfolios für alle Schulträger könnte eine sinnvolle Unterstützung darstellen.

Potenzialanalysen und Unterstützungsformate
Der Erlass sieht Potenzialanalysen als verbindliche Maßnahme für allgemeinbilden Schulen vor. Für freie Schulen, insbesondere solche mit geringem Personalschlüssel, ist eine Umsetzung ohne Zugang zu struktureller Unterstützung (z. B. „Profil AC“, Fortbildungen) kaum leistbar. Der Verband regt daher an, den freien Schulen Zugang zu den vom Land geförderten Verfahren einschließlich begleitender Schulungen zu ermöglichen – entweder direkt oder dem Regionales Landesamt für Schule und Bildung. Auch eine vertragliche Kooperation mit öffentlichen Schulen wird grundsätzlich als Option gesehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass solche Partnerschaften in der Umsetzung bislang nur sehr selten realisiert wurden und der Zugang für freie Schulen dadurch faktisch erschwert bleibt.

Zugang zu Angeboten, Netzwerken und Infrastruktur
Die Rolle von Netzwerken wie der Koordinierungsstelle Berufsorientierung (KoBo), BONI-Modulen oder Jugendberufsagenturen wird im Entwurf gestärkt. Bisher ist die Einbindung freier Schulen in diese Strukturen jedoch nicht systematisch geregelt und die Mehrheit verfügt derzeit nicht über Zugänge zu:

  • der berufswahlapp,
  • der KoBo-Module (BONI, BOGE),
  • Kooperationsstrukturen mit der Agentur für Arbeit oder Jugendberufsagenturen.

Eine verbindliche Öffnung aller BO-relevanten Netzwerkstrukturen für freie Schulen betrachtet der Verband als zwingend notwendig, einschließlich der Zuordnung fester Ansprechpartner in den RLSB und Jugendberufsagenturen. Gleiches gilt für die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sowie dem NLQ (inkl. Schulungsangebote).

Anforderungen an Qualitätsmanagement
KAM-BBS und SchuCu-BBS finden in freien Schulen keine Anwendung. Der Verband erwartet daher offen zu lassen, welche strukturellen Mittel zur Evaluation eingesetzt werden können, solange sie dem Ziel der Qualitätssicherung genügen.

Ressourcenfrage für BO-Koordination
Während öffentliche Schulen für Aufgaben im Bereich der BO mit Anrechnungsstunden in der Vergangenheit ausgestattet wurden, fehlt diese strukturelle Absicherung für freie Schulen. Hinzu kommt, dass freie Schulen i. d. R. keine pädagogischen Mitarbeitenden zur Entlastung einsetzen können, da keine entsprechenden finanziellen Landesmittel zur Verfügung stehen oder nur in einem sehr geringen Umfang.
Sollte den öffentlichen Schulen erneut Anrechnungsstunden für Aufgaben im Bereich der Beruflichen Orientierung gewährt werden, wäre dies eine strukturelle Benachteiligung freier Schulen. Für die Berufliche Orientierung erhalten Schulen in freier Trägerschaft derzeit keine gesonderte Refinanzierung. Die lediglich in geringem Umfang zur Verfügung stehenden Mittel für Schulsozialarbeit bei freien berufsbildenden Schulen sind weder zweckgebunden noch ausreichend, um damit koordinierende oder konzeptionelle Aufgaben im Bereich der BO abzudecken. Vor diesem Hintergrund hält der Verband eine zielgerichtete Verbesserung der Refinanzierung für Querschnittsaufgaben wie die Berufliche Orientierung für zwingend erforderlich – mindestens aber die Ermöglichung alternativer Modelle, etwa über schulformübergreifende Clusterlösungen innerhalb eines freien Schulträgers.

Allgemeine Hinweise

Sprachliche Präzisierung unter Punkt 1.2 (Spiegelstrich 1)
Die Formulierung „unterstützt […] beim Übergang in eine Berufsausbildung oder ein Studium oder bei der Fortsetzung des Bildungsweges“ sollte aus Sicht des Verbands sprachlich überarbeitet werden, da sowohl eine Berufsausbildung als auch ein Studium bereits Formen der Bildungswege darstellen.
Vorschlag: „[…] oder bei der Fortsetzung des schulischen Bildungsweges“ – dies würde den Satz logisch gliedern und den gedanklichen Bezug zu Schulabschlüssen klarstellen.

Hinweis zur Umsetzbarkeit der geforderten Breite und Vielfalt in der Beruflichen Orientierung (zu Punkt 1.2):
Die Zielsetzung, die Berufliche Orientierung breit und vielfältig auszurichten, begrüßt der Verband ausdrücklich. Um jedoch die Angemessenheit und Realisierbarkeit dieser Vorgaben zu gewährleisten, ist es notwendig, den Rahmen realistisch darzustellen:

  • Duale Berufsausbildung: Im Jahr 2023 wurden in Niedersachsen über 49.500 neue Ausbildungsverträge geschlossen[1].
  • Vollzeitschulische Berufsausbildung: Niedersachsen verfügt über ein dichtes Netz an beruflichen Vollzeitschulen und Fachschulen, deren konkrete Zahl je nach Angebotsrichtung deutlich im dreistelligen Bereich liegt (z. B. Techniker‑, Erzieher‑, Sozialassistent:innen). Diese Angebote ergänzen duale Wege um wichtige Vollzeitoptionen für die Schüler:innen.
  • Duale Studiengänge: Für ganz Deutschland weist der BIBB-Datenreport „Duales Studium in Zahlen 2022“ zum Stichtag 28. Februar 2022 insgesamt 1.749 duale Studiengänge aus.[2]
  • Studienangebote insgesamt: Die niedersächsischen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen bieten insgesamt etwa 1.600 (Teil‑)Studiengänge an, inklusive dualer, berufsbegleitender und Vollzeitstudiengänge.[3]

Diese enorme Vielfalt unterstreicht die Breite des Berufsorientierungsangebots. Aufgrund dessen, dass das Spektrum an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten so umfangreich ist, ist es für Schulen faktisch unmöglich ist, sämtliche Wege im Rahmen der schulischen Beruflichen Orientierung umfassend abzudecken. Insofern braucht es eine realistische, ressourcensensible und schulformspezifisch fokussierte Ausgestaltung der Berufsorientierung.
Anderenfalls ist jedoch sicherzustellen, dass Schulen über die notwendigen personellen, zeitlichen und organisatorischen Ressourcen verfügen, um zielgerichtet, kompetenzorientiert und individuell fördern zu können.

Verpflichtung zur Potenzialanalyse (1.2 und 2.1)
Die Rolle der Potenzialanalyse ist im Entwurf zentral, bleibt jedoch in Bezug auf berufsbildende Schulen unklar und widersprüchlich:

  • In 1.2 ist von einer „verbindlichen“ Durchführung „nach Bedarf“ die Rede.
  • In 2.1 wird wiederum betont, dass die berufsbildenden Schulen diese Analyse durchführen können,
  • während unter 4.3 deutlich gemacht wird, dass diese Aufgabe nicht in das reguläre Angebotsspektrum der berufsbildenden Schulen fällt.

Hier wäre eine Klarstellung was nun gelten soll hilfreich.

Berücksichtigung benachteiligter Schüler:innen (2.1)
Im letzten Satz des ersten Absatzes unter 2.1 wird auf „neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ abgestellt. Diese Formulierung ist nach Auffassung des Verbands zu eng gefasst. Aus Sicht des Verbandes würde eine Ausweitung auf „benachteiligte Schülerinnen und Schüler“ alle Bedarfsgruppen (z. B. sozial, sprachlich oder familiär belastete Jugendliche) besser einbeziehen.

Der Erlass setzt wichtige Impulse und bietet eine geeignete Grundlage zur Stärkung der Beruflichen Orientierung an niedersächsischen Schulen. Die genannten Punkte verstehen wir nicht als Kritik an der Zielrichtung, sondern als Beitrag zur praktikablen, rechtskonformen und realitätsnahen Umsetzung auch für Schulen in freier Trägerschaft.

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[1] Quelle: LSN, PM Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2023 vom 05.09.2024, https://www.statistik.niedersachsen.de/presse/zahl-der-neu-abgeschlossenen-ausbildungsvertrage-2023-in-niedersachsen-leicht-gestiegen-235216.html

[2] Quelle: BiBB, Trends und Analysen AusbildungsPlus – Duales Studium in Zahlen 2022, https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/18262

[3] Quelle: MWK, Studienangebote, https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/hochschulen/studium/studienangebote/studienangebote-18487.html

PM | Differenzierte Betrachtung unerlässlich: Verband weist Vorwurf der mangelhaften Lehrerqualität im Jahresbericht 2024 des LRH entschieden zurück

Hannover, 14. Juni 2024 – Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e. V. (VDP) nimmt den aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofs (LRH) mit Interesse zur Kenntnis und begrüßt die intensive Auseinandersetzung mit der Schulaufsicht und der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Der Verband möchten jedoch einige wichtige Punkte klarstellen und betonen, dass eine differenzierte Betrachtung der Schulaufsicht zwingend notwendig ist.

Der VDP plädiert seit langem, dass die Schulaufsicht als eine differenzierte Aufgabe verstanden werden muss, die sowohl Rechtsaufsicht als auch Fach- und Dienstaufsicht umfasst. Der Jahresbericht des LRH verkennt nach Auffassung des Verbandes die notwendige Differenzierung zwischen diesen Aufsichtsbereichen. Jedoch sind diese unterschiedlichen Dimensionen der Aufsicht ausschlaggebend, um die Autonomie der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten. Dabei ist Artikel 7 des Grundgesetzes von zentraler Bedeutung, da er das Recht auf Privatschulen und die staatliche Aufsicht über das Schulwesen festlegt. „Eine pauschale Verstärkung der Schulaufsicht, wie sie vom LRH gefordert wird, sieht der VDP äußerst kritisch, da dies zu einer unangemessenen Einmischung in die Fach- und Dienstaufsicht führt. Zugleich würde die pädagogische Freiheit und Eigenverantwortung der freien Schulen mechanisch stark beeinträchtigt und somit die im Grundgesetz verankerte Privatschulfreiheit in Frage gestellt“, kommentiert Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes, den Jahresbericht. „Allein der Rechtsaufsicht obliegt die Genehmigung von Schulen und die Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen dauerhaft erfüllt sind“, kommentiert der Vorsitzende weiter.

Ein zentraler Punkt des Jahresberichtes ist die Ausbildung von Lehrkräften. „Das Ausbildungsmonopol für Lehrkräfte liegt beim Staat und damit trägt das Land auch die Infrastrukturverantwortung für freie Schulen. Es ist unerlässlich, dass bei der Ausbildung von Lehrkräften auch die Bedarfe der freien Schulen berücksichtigt, werden“, führt Hannes Pook aus. „Gemäß § 144,3 NSchG müssen Lehrkräfte an freien Schulen eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation nachweisen. Ein zweites Staatsexamen, wie es der LRH verlangt, stellt hingegen eine gleichartige Qualifikation dar“, ergänzt Sandra Marschall, Mitglied des Vorstandes. Nach Auffassung des Verbandes ist demnach ein zweites Staatsexamen nicht zwingend erforderlich für die Lehrtätigkeit an freien Schulen. Die gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation kann durch bspw. einschlägige Masterabschlüsse erreicht und damit die Qualität des Unterrichts an freien Schulen sichergestellt werden. Daneben bietet der VDP eine Weiterbildung an, die die pädagogische Eignung nachweist. Überdies sind die Lehrkräfte an freien Schulen, insbesondere an berufsbildenden Schulen, aufgrund der mitgebrachten Praxiserfahrung eine wertvolle Bereicherung.

Seit Jahren stehen allen beteiligten Akteuren im Dialog, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die einerseits den hohen Bildungsstandards und der notwendigen Autonomie freier Schulen gerecht werden und andererseits, um die Finanzierung freier Schulen langfristig auf ein sicheres Fundament zu stellen, das die künftigen Anforderungen abbildet.

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Auszug Jahresbericht 2024 vom LRH: Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. | verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Freie Schulen im Fokus: Petition für gerechtere Finanzierung erreicht erforderliches Quorum

Hannover, 28. Mai 2024 – Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen in Niedersachsen freut sich, dass die Petition „Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (Petitionsnummer 00677/89/19) das erforderliche Quorum von 5.000 Unterstützer:innen erreicht hat. Diese überwältigende Unterstützung ist ein starkes Signal und zeigt die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Unterstützung.

„Heute ist ein guter Tag für die freien Schulen in Niedersachsen. Das Erreichen des Quorums zeigt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern eine gerechte Behandlung aller Schulen ist, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Es unterstreicht, dass die Menschen in Niedersachsen die Bedeutung von Vielfalt und Qualität im Bildungssystem erkennen und fördern möchten“, sagt Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes. „Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Dies zeigt die breite Zustimmung und das große Engagement für eine gerechtere Finanzierung freier Schulen.“

Freie Schulen sind eine wichtige Säule der Bildungslandschaft in Niedersachsen und nehmen den hoheitlichen Bildungsauftrag in Niedersachsen war. Sie stehen vor denselben Herausforderungen wie öffentliche Schulen: Digitalisierung, Inklusion, Lehrkräftemangel und zunehmende psychologische Belastungen. „Die Schulen leisten tagtäglich Großartiges und verdienen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung. Hierbei geht es auch darum, die individuellen Lern- und Lebenswege von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und gleichzeitig die Wahlfreiheit der Eltern“, fügt Martina Kristof an, Geschäftsführerin des Verbandes.

„Besonders der jüngste Tarifabschluss der Länder, der die Gehaltskosten erheblich steigert, hat die finanzielle Lage vieler freier Schulen weiter verschärft. Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzhilfe droht eine Beeinträchtigung der Bildungsqualität. Diese Petition fordert eine faire und bessere Unterstützung, um dies zu verhindern“, betont Pook. „Nelson Mandela sagte einst Bildung ist die mächtigste Waffe, die du verwenden kannst, um die Welt zu verändern. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese mächtige Waffe allen Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gleichermaßen zur Verfügung steht, und zwar unabhängig davon, welche Schule sie besuchen“, fügt Hannes Pook hinzu.

Mit dem Erreichen des Quorums wird sich nun der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags und das Kultusministerium dieses wichtigen Themas annehmen. Der Verband wird die Entwicklungen sehr genau verfolgen und blick behalten.

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Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Petition zur Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft – Vielfältige Bildung Fördern!

Das Niedersächsische Bildungswesen blickt großen Herausforderungen entgegen:

  • Digitalisierung: Die Integration digitaler Technologien in den Bildungsprozess erfordert Investitionen in Infrastruktur, Lehrerausbildung und pädagogische Konzepte, um eine effektive Nutzung sicherzustellen und digitale Kompetenzen zu fördern.
  • Familiäre Lebenssituation: Die familiäre Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler kann sich auf ihre Lernmotivation, -fähigkeiten und -erfolge auswirken. Herausforderungen wie Armut, Migrationserfahrungen oder familiäre Konflikte erfordern eine ganzheitliche Unterstützung durch Schulen und andere Bildungseinrichtungen, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
  • Flexibilisierung des Bildungssystems: Die Bedürfnisse einer sich wandelnden Arbeitswelt erfordern flexible Bildungsstrukturen, die individuelle Lernwege ermöglichen und lebenslanges Lernen unterstützen.
  • Inklusion: Die Umsetzung inklusiver Bildung erfordert Unterstützungssysteme für Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen und eine inklusive Schulinfrastruktur, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Daneben braucht es Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte sowie eine Anpassung der Lehrerausbildung.
  • Lehrkräftemangel: Der Mangel an Lehrkräften in bestimmten Fächern und Regionen erfordert Maßnahmen zur Gewinnung, Ausbildung und Bindung von Lehrpersonal.
  • Unterschiedliche Lern- und Leistungsniveaus: In der Berufsausbildung stehen Lehrkräfte oft vor der Herausforderung, auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen und -geschwindigkeiten der Schüler:innen/Auszubildenden einzugehen. Individuelle Förderung und differenzierte Lernangebote sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen/Auszubildenden erfolgreich sind und ihre Potenziale entfalten können.
  • Zunehmende psychische Belastungen: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind zunehmend psychischen Belastungen ausgesetzt, sei es durch Leistungsdruck, soziale Probleme oder persönliche Herausforderungen. Schulen müssen Unterstützungsstrukturen schaffen, um die psychische Gesundheit aller Beteiligten zu fördern und angemessen auf Belastungssituationen zu reagieren.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungseinrichtungen, Verbänden, Politik, Familien und anderen relevanten Akteuren, um eine umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen. Dazu gehören differenzierte Lernangebote, gezielte Unterstützungssysteme für Schüler mit besonderen Bedürfnissen und die Förderung von psychischer Gesundheit und Wohlbefinden. Freie Schulen spielen dabei eine wichtige Rolle als Bildungsangebote, die innovative pädagogische Konzepte entwickeln können, um auf die Vielfalt der Lernenden einzugehen. Durch ihre Flexibilität und Autonomie können sie dazu beitragen, Bildungsgerechtigkeit und -qualität zu fördern und innovative Lösungsansätze für die Herausforderungen im Bildungswesen zu entwickeln. Sie sind staatlich anerkannt und vermitteln dieselben Abschlüsse wie öffentliche Schulen. Ihre Aufgabe können sie nur erfüllen, wenn auch ihre Finanzierung sich an den Kosten öffentlicher Schulen orientiert. Das ist seit längerer Zeit nicht mehr der Fall. Die Petition setzt sich daher für eine gerechtere Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft ein.

Wir bitten Sie daher um Unterstützung dieser Petition. Mitzeichnungsfrist endete am 28.05.2024. Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Zur Petition gelangen Sie hier oder durch anklicken des Bildes.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Petition können Sie hier downloaden.

PM | Privatschulen mit bedacht – Fast eine Million Schüler an freien Schulen profitieren

Verbandspräsident Klaus Vogt:

„Die heute unterzeichnete Bund-Länder-Vereinbarung für den DigitalPakt Schule ist auch für die Schüler an Privatschulen in Deutschland sehr erfreulich. Schulen in freier Trägerschaft werden in der Vereinbarung angemessen berücksichtigt: Privatschulen erhalten die Möglichkeit, gemessen an ihrem landesweiten Anteil der Schüler die Bildungsinvestitionskosten des Bundes zu beantragen. Fast eine Million Privatschüler werden vom DigitalPakt Schule profitieren. Der Staat kommt somit seiner Infrastrukturverantwortung für freie Schulen nach, die sich aus dem Grundgesetz-Artikel 7 ergibt.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Parlamentarischer Abend 2018

Hannover, 20.04.2018 – Am 19. April lud der VDP zu seinem diesjährigen Parlamentarischen Abend ins Alte Rathaus zu Hannover ein. Der Einladung folgten rund 80 Gäste aus Politik sowie Vertretern aus dem Kultusministerium, Bildungsverbänden und Schulen in freier Trägerschaft. Darunter auch Kultusminister Tonne, die Landtagsvizepräsidentin Janssen-Kucz und der CDU Generalsekretär Seefried.

„Wir verstehen Schulen in freier Trägerschaft als wertvolle ergänzende Bereicherung“, stellte der Vorsitzende Hannes Pook in seiner Begrüßung fest und machte damit die Unterschiede des letzten und des jetzigen Koalitionsvertrages deutlich. Er ging in seiner Begrüßung besonders auf die Rolle der freien beruflichen Schulen in Niedersachsen ein, die eine wichtige Säule im Bildungssystem darstellen. Es sei an der Zeit, nicht mehr zwischen öffentlichen und freien Schulen zu unterscheiden, so der Vorsitzende weiter. Dies bestätigte auch Kultusminister Tonne in seinem Grußwort, in dem er den freien Schulen attestierte, eine Lücke in der beruflichen Bildung zu schließen.

Der Impulsvortrag von Mareike Wulf, bildungspolitische Sprecherin CDU, trug zu einem guten Abend bei und bot allerlei Anknüpfungspunkte bei den anschließenden Tischgesprächen. Mareike Wulf stellte in ihrem Impulsvortrag die Idee einer dualisierten Erzieherausbildung vor, welche dann künftig fünf Jahre dauern würde. Abschließend stellte Mareike Wulf fest, „dass Politik die freien Schulen nicht automatisch mitdenkt“. Es müsse ein Umdenkprozess stattfinden, so Wulf in ihrem Vortrag weiter. Es läge an allen Beteiligten Bildung im Ganzen zu denken und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Neben der dualisierten Erzieherausbildung wurde auch die Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung seitens der Vertreter der freien Schulen thematisiert. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dieses Thema auf der politischen Ebene im Land zum Teil noch nicht angekommen ist. Der Verband hat alle Fraktionen zu ausführlichen Gespräche eingeladen, um dieses drängende Thema näher zu erörtern.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin