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Stellungnahme | 2. Anhörungsverfahren zur Änderung der untergesetzlichen Regelungen

Hannover, 14.03.2016 – Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zum 2. Anhörungsverfahren zur Änderung der untergesetzlichen Regelungen wegen Umstellung der Schulzeitdauer an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen Stellung.

Eine Anpassung der Schulzeiten von 12 auf 13 Schuljahre bedarf grundsätzlich einer neuen untergesetzlichen Regelung der gymnasialen Oberstufe.

Der VDP sieht in der geplanten Änderung eine Verbesserung der Qualität der schulischen Ausbildung und begrüßt die untergesetzlichen Regelungen wegen Umstellung der Schulzeitdauer an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen und ist mit der Umsetzung einverstanden.