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Positionspapier des VDP Nds.-Bremen zu den Koalitionsverhandlungen

Der Verband Deutscher Privatschulen fordert zur zukünftigen Bildungspolitik in Niedersachsen, die Schulen in freier Trägerschaft als gleichwertigen Partner auf Augenhöhe zur Wahrnehmung der staatlichen Aufgabe „Bildung“ anzuerkennen und zu behandeln.Der Verband Deutscher Privatschulen fordert zur zukünftigen Bildungspolitik in Niedersachsen, die Schulen in freier Trägerschaft als gleichwertigen Partner auf Augenhöhe zur Wahrnehmung der staatlichen Aufgabe „Bildung“ anzuerkennen und zu behandeln.

Vorbemerkung

Als anerkannter und anhörungsberechtigter Berufsverband vertritt der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sowohl im frühkindlichen, allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich und im Bereich der Erwachsenenbildung.
Schulen in freier Trägerschaft sind ein wertvoller Bestandteil der Niedersächsischen Bildungslandschaft und werden als solche durch die etablierten Parteien in Niedersachsen auch so wahrgenommen. Infolgedessen hat die zukünftige Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen in freier Trägerschaft zum einen ausreichend finanziert werden und zum anderen an den schulischen Projekten des Landes partizipieren können.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Schulen in freier Trägerschaft an den verschiedenen Projekten des Landes zur Weiterentwicklung Schule, beispielsweise SPRINT oder „Höhere Handelsschule dual plus“, nicht zugelassen werden und somit keinen Beitrag zur Weiterentwicklung Schule leisten dürfen. Schulen in freier Trägerschaft nehmen ihren Bildungsauftrag genauso ernst wie staatliche Schule! Die Ernsthaftigkeit wird ihnen jedoch durch den Ausschluss an solchen Projekten aus Sicht des VDP abgesprochen.

I. Neuordnung des Finanzhilfe-Systems | Schülerkostenvergleichsbericht als sinnvolle Lösung
Die zurzeit geltende Festsetzung und Berechnung der Finanzhilfe nach § 150 NSchG in der Fassung vom 7. August 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. August 2011 basiert auf einem sogenannten „Referenzschulmodell“.
Die Beteiligten des Arbeitskreises Finanzhilfe unter Leitung des zuständigen Fachministeriums kamen im Jahr 2014 überein, dass dieses Modell nicht mehr die Wirklichkeit der Schullandschaft von staatlichen und freien Schulen in Niedersachsen abbildet. Eine Überarbeitung des § 150 NSchG wurde von allen Seiten als notwendige Tatsache festgehalten.
Bereits in 2006 wurde über die Möglichkeit eines Modells auf Ist-Basis der Berechnung der Finanzhilfe erörtert. Seinerzeit wurde deutlich, dass ein schulgliederungsspezifischer durchschnittlicher Betrag abzubilden sei, jedoch nicht in allen Einzelheiten. Insofern entschied man sich seiner Zeit für das Referenzschulmodell. Auch im Jahr 2017 wurde seitens des Fachministeriums festgestellt, dass eine schulformscharfe Darstellung von „Schüler-Kopf-Beträgen“ nur unzureichend möglich sei. Dies ist nicht nur für den VDP nicht nachvollziehbar, sondern wird auch von dem Landesrechnungshof (LRH) kritisiert: „Bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten erfasste das Land zu keinem Zeitpunkt systematisch die Sachausgaben im öffentlichen Schulwesen als Vergleichswert […]“.
Der LRH kam in seinem diesjährigen Bericht zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft zu dem Fazit, dass „eine grundsätzliche Überprüfung der Bemessungsgrundlagen für Sachkostenzuschüsse“ geboten ist. Vor dem Hintergrund, dass auch der LRH eine Überarbeitung und die fehlenden Vergleichswerte anmerkt, fordert der VDP ein Berechnungsmodell auf tatsächlichen, echten Zahlen.
Orientierungshilfe kann hier das Schulgesetz Sachsen-Anhalt bieten. In § 18g Berichtspflicht der Landesregierung heißt es „Dem Landtag ist einmal je Wahlperiode durch die Landesregierung ein Bericht vorzulegen, in dem – differenziert nach den einzelnen Schulformen – die im öffentlichen Schulwesen tatsächlich entstehenden Kosten den aufgrund der Regelungen dieses Gesetzes jeweils entsprechenden Finanzhilfebeiträgen für Schulen in freier Trägerschaft gegenübergestellt sind.“
Der VDP fordert daher die etablierten Parteien auf, Mut zu beweisen und sich für einen Schülerkostenvergleichsbericht einer schulformscharfen Darstellung der „Schüler-Kopf-Beträge“ einzusetzen. Nur so ist langfristig eine zufriedenstellende und gerechte Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sicher zu stellen.

II. Schulgeldfreie Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen | Nachbesserung in der Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO) zwingend notwendig
Bereits im Sommer dieses Jahres gab es ein Anhörungsverfahren für den Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung. Bisher ist diese noch nicht verabschiedet worden!
Der VDP hat sich in seiner Stellungnahme kritisch dazu geäußert, dass bei dieser Verordnung die Finanzierung der Gesundheitsfachberufe gänzlich außen vor gelassen wurde. Vielmehr wurde in der Begründung des Ministeriums argumentiert, dass die Schulen „wie bisher, überwiegend nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz oder durch Schulgeld finanziert“ würden. Die Tatsache, dass überwiegend nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert würde, ist nicht nachgewiesen.
Exemplarisch für die Situation der Finanzierung kann der VDP sagen, dass in dem Gesundheitsfachberuf „Physiotherapie“ nahezu alle Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft Schulgeld erheben müssen! Dem VDP ist lediglich eine gelistete Schule bekannt, die ohne Schulgeld in diesem Beruf ausbilden kann.
Vor dem Hintergrund das sich alle etablierten Parteien „Schulgeldfreie Bildung“ im Landtagswahlkampf 2017 auf die Fahne geschrieben haben, fordert der VDP: Lassen Sie Ihren Aussagen Taten folgen und bessern Sie diese Verordnung noch vor Verabschiedung nach! Es darf nicht sein, dass jungen Menschen der Zugang zu bestmöglicher Ausbildung verwehrt wird aufgrund finanzieller Hürden! Setzen Sie sich für eine Schulgeldfreie Finanzierung der Gesundheitsfachberufe ein und sichern Sie somit auch den wachsenden Fachkräftebedarf in Niedersachsen.

III. Digitale Lehre | Auch berufsbildende Schulen in den Fokus nehmen
Im Juli 2016 hat die Landesregierung das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ beschlossen. Das Konzept fasst alle Maßnahmen und Ziele zusammen, die sich das Land mit Blick auf das Thema Medienbildung beziehungsweise Bildung in der digitalen Welt gegeben hat.
Freie Schulen müssen ebenso wie staatliche Schulen einen Zugang zu den Projekten erhalten und daran beteiligt werden. Nur so ist eine flächendeckende und gleichberechtigte Digitalisierung aller Schulen in Niedersachsen gegeben.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Niedersachsen die Digitalisierung im Visier hat. Dennoch ist es aus Sicht des VDP nicht damit getan, nur die frühkindliche Bildung oder die allgemeinbildenden Schulen in das Blickfeld zu nehmen. Betrachtungsgegenstand der Digitalisierung darf nicht allein der Umgang mit neuen Medien sein und bedeutet schlussendlich auch nicht, Schulklassen mit Tablets oder interaktiven Tafeln auszustatten. Hier müssen die curricularen Vorgaben und Rahmenrichtlinien für allgemein- und berufsbildende Schulen so angepasst werden, dass sie den Anforderungen einer modernen und zeitgemäßen Schule/Ausbildung gerecht werden.
Gerade im berufsbildenden Bereich ist eine Veränderung dringend geboten, um die Fachkräfte auf die zum Teil digitalisierte Arbeitswelt zielgerichtet vorzubereiten. In vielen Rahmenrichtlinien finden sich zurzeit keine Vorgaben für ein Lernfeld oder Lerninhalte, die auf eine digitale Lehre schließen lassen. Beispielsweise ist in der Ausbildung Ergotherapie in keinem Lernfeld ein Bezug zur Digitalisierung erkennbar und das, obwohl es das Lernfeld „Ergotherapeutische Maßnahmen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“ hergeben würde. Zumeist unterrichten die Schulen digitale Inhalte freiwillig. Eine Überprüfung beziehungsweise Überarbeitung der Rahmenrichtlinien der einzelnen Berufsbilder und/oder Bildungsgänge ist nach Auffassung des VDP dringend geboten.
Der VDP fordert aus diesen Gründen die etablierten Parteien auf, sich bei der Digitalisierung nicht allein auf den frühkindlichen und allgemeinbildenden Bereich zu konzentrieren. Wichtig sei auch, die berufliche Bildung in den Fokus zu rücken und die Fachkräfte von Morgen adäquat und zeitgemäß auszubilden und vorzubereiten.

IV. Keine Wiedereinführung der Genehmigung der Lehrbefähigung | Keine Rolle rückwärts
Seit Jahren ist der wachsende Lehrkräftemangel an staatlichen und freien allgemein- und berufsbildenden Schulen eines der größten Schulpolitischen Probleme in Niedersachsen.
In der letzten Legislaturperiode wurde vom zuständigen Fachministerium ein 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung auf den Weg gebracht, der unter anderem den Quereinstieg an staatlichen Grundschulen lockerte. Die Lockerung für einen Quereinstieg an staatlichen Grundschulen muss auch für Schulen in freier Trägerschaft gelten und darf sowohl an staatlichen als auch freien Schulen nicht mit Qualitätsverlust einhergehen.
Mit Blick auf die Schulaufsicht und die zurzeit geltenden Maßstäbe, darf an dieser Stelle nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Auch den Schulen in freier Trägerschaft muss die Möglichkeit für Quereinsteiger grundsätzlich erhalten bleiben, daher spricht sich der VDP gegen eine Wiedereinführung der Genehmigung der Lehrbefähigung aus. Vielmehr muss hier die Bildungsqualität im Vordergrund sowohl für das staatliche als auch das freie Bildungswesen stehen. Gleichwohl regelt das NSchG die Anforderungen an Lehrkräfte für Schulen in freier Trägerschaft in § 144 Absatz 3.
Der VDP fordert daher die etablierten Parteien auf, sich für die Vorreiterrolle Niedersachsens einzusetzen und den Status Quo zu erhalten! Geben Sie den Schulen in freier Trägerschaft ein Signal des Vertrauens! Vertrauen in den eigenen Qualitätsanspruch und die gewissenhafte Durchführung der staatlichen Aufgabe „Bildung“!

V. Schlussbemerkung
Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. hat zur Landtagswahl 2017 allen etablierten Parteien Wahlprüfsteine zukommen lassen. Unter anderem wurde auch die Frage gestellt, ob die Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung sich dafür einsetzen würde, die Themen der freien Schulen in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Alle Parteien haben dieses bejaht und deutlich gemacht, dass Schulen in freier Trägerschaft genauso wichtig wie staatliche Schulen sind und sie ihren Teil zu staatlichen Aufgabe „Bildung“ beitragen.
Das vorliegende Positionspapier des Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. beschreibt die dringenden Anliegen der Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft in Niedersachsen.
Zu allen genannten Themen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung sowie einen konstruktiven Austausch in einem persönlichen Gespräch an.