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Stellungnahme | Entwurf der Nds. Förderrichtlinie zu § 54 Pflegeberufegesetz

Der Verband begrüßt die vorliegenden Förderrichtlinie im Kern, da damit der Auf- und Ausbau von Kooperationsbeziehungen finanziell unterstützt wird. Allerdings wäre diese Unterstützung auch zu Beginn der neuen Pflegeausbildung für die vielen Schulen im Land wünschenswert gewesen. Gerade die Anfänge und das Gründen von Ausbildungsverbünden gestaltete sich oft sehr zeitintensiv. Das wurde zwar gewollt und befürwortet, jedoch zu keiner Zeit finanziell unterstützt (Stichwort Anschubfinanzierung). Insofern ist es jetzt umso erfreulicher, dass die finanziellen Mittel nunmehr vorhanden sind. Im Weiteren gehen wir auf einzelne Punkte der Förderrichtlinie gesondert ein.

Zu Nummer 1 | Im Sinne der Transparenz, wäre hier ein Hinweis auf das Gesamtfördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro wünschenswert, um allen Antragsberechtigten gegenüber auch darzustellen, dass nicht unendlich finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Zu Nummer 2.2 und 2.3 | Der Verband versteht die Aufzählung der einzelnen Maßnahmen nicht als abschließende Liste, da in diesem Zusammenhang das Wort „insbesondere“ genutzt wird. Insofern stellt sich die Frage, ob Maßnahmen, die hier nicht aufgeführt sind, jedoch im direkten Zusammenhang mit einer Kooperation und der Pflegeausbildung stehen, dennoch förderungsfähig sind. Eine Erläuterung (z. B. in Form von FAQ) kann daher für die Pflegeschulen hilfreich sein.

Zu Nummer 2.4 | Hier wird auf das Budget der Pflegeschulen gemäß § 30 PflBG verwiesen. Fraglich ist jedoch, wie sich die Förderung auf die der Schule übertragenen Aufgaben gemäß § 8 Abs. 4 PflBG auswirkt. Hier wäre eine Klarstellung für die Pflegeschulen zielführend (ggf. auch in FAQ).

Zu Nummer 4.3 | Das Maßnahmen grundsätzlich nur bis zum 31.12.2023 gefördert werden können, erachtet der Verband durchaus als schwierig. Zwar ist das Vorgehen nachvollziehbar, jedoch möchten wir anmerken, dass Beziehungsarbeit und der Aufbau von Kooperationen Zeit benötigt. Ohne die in Nummer 2.2 und 2.3 beschriebenen Maßnahmen wären Koopartionsverbünde und damit die Ausbildung nicht abbildbar. Insofern wäre zu überlegen, ob gegebenenfalls auch durch Einzelfallentscheidungen eine Verlängerung in Betracht käme oder der Förderzeitraum generell verlängert werden könnte.

Im Weiteren lässt dieser Passus offen, ob nur neue Maßnahmen gefördert werden oder auch bereits begonnene Maßnahmen förderfähig sind. Vor diesem Hintergrund wäre eine klarstellende Formulierung in diesem Passus zielführend.

Zu Nummer 4.4 | Hierzu möchten wir anmerken, dass eine grundsätzliche Antragsfrist fehlt. Insofern ist es dem Verband unklar, wie bereits ab dem 30.09.2023 Restmittel auf Maßnahmen verteilt werden sollen, wenn den Pflegeschulen nicht bekannt ist, bis wann die Anträge zu stellen sind. Im Worstcase-Fall könnten Pflegeschulen nach der derzeitigen Formulierung auch noch am 23.12.2023 Anträge stellen. Hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass wer bis zum 30.09.2023 keinen Antrag gestellt hat, auch keinen Antrag mehr stellen wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Zeit vom 01.08. bis 01.10. regelhaft die Ausbildung beginnt.

Im Weiteren stellt sich dann auch die Frage, wie die Pflegeschulen im Sinne der Transparenz über etwaige Restmittel informiert werden. Insofern regt der Verband an, eine Antragsfrist aufzunehmen (z. B. 30.09.2023), um der Regelung zur Verteilung der Restmittel gerecht zu werden.

Zu Nummer 5.3 | In Nummer 2.1 wird auf die Maßnahmen zum Auf- und Ausbau regionaler Ausbildungsverbünde hingewiesen. Unklar hierbei bleibt mit Blick in Nr. 5.3, ob bei bestehenden Ausbildungsverbünden, die einen Ausbau anstreben, nur ein Antrag von den beteiligten Pflegeschulen zu stellen ist oder jede Schule einzeln einen Antrag stellen müsste. Sollte hier eine Verbundlösung möglich sein, wäre der Höchstbetrag gemäß diesem Passus mit der Anzahl beteiligter Schulen zu multiplizieren (z. B. 3 Pflegeschulen sind im Verbund = max. 300.000 Euro). Der Verband würde diese Lösung als zielführend erachten.

Zu Nummer 6.3 | Der Verband erachtet das gewählte Antragsverfahren in schriftlicher Form nicht mehr als zeitgemäß. Nicht zuletzt der DigitalPakt Schule und die Corona-Krise haben dazu geführt, dass Schulen sich mit digitalen Prozessen auseinandergesetzt haben. Daher regt der Verband an, sich künftig auch um digitale Antragsverfahren zu bemühen und entsprechende Strukturen innerhalb der Behörde zu schaffen, um die Prozesse zu verschlanken und hohes Papieraufkommen zu vermeiden.

Zu Nummer 6.5 | Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass die Auszahlung der beantragten Zuwendungen mit Erlass des Bewilligungsbescheides erfolgen soll. Gleichwohl wird damit auf das sogenannte Windhundprinzip abgestellt und möglicherweise wird nicht jede Pflegeschule anhand dieses Verfahrens an dieser Förderrichtlinie partizipieren. Das erachten wir auf verschiedenen Gründen für schwierig. Dennoch können wir die Motivation dieser Förderrichtlinie nachvollziehen und verstehen, dass eine Budgetierung sehr viel mehr Zeit in Anspruch genommen hätte. Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben und bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen.

PM | Erfolgreicher Start der reformierten Pflegeausbildung – Ausbildungsallianz zieht positive Bilanz

Hannover. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege ist die Nachwuchsgewinnung von zentraler Bedeutung. Ein Jahr nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung hat die Ausbildungsallianz Niedersachsen heute gemeinsam mit Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens eine positive Bilanz gezogen: Insgesamt 5.775 Nachwuchskräfte starteten 2020 in Niedersachsen in die reformierte Pflegeausbildung, in der die zuvor getrennten Ausbildungen der Kinderkrankenpflege sowie der Alten- und Krankenpflege zusammengeführt wurden.
Der Start der neuen Pflegeausbildung im April 2020 fand aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Schulschließungen unter schwierigen Voraussetzungen statt. Auch der Wegfall eines Abiturientenjahrgangs (G9) im vergangenen Jahr stellte eine Herausforderung dar. Dennoch ist es zum Auftakt gelungen, im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2018 mehr Ausbildungsverträge in der Pflege abzuschließen.

„Dass trotz erschwerter Rahmenbedingungen die Ausbildungszahlen so hoch sind, ist ein großer Erfolg und ein positives Signal für den Pflegeberuf – gerade in der aktuellen Zeit“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Die gemeinsamen Anstrengungen der an der Ausbildungsallianz beteiligten Partner und der Politik zahlten sich aus und sorgten für mehr Nachwuchs in der Pflegebranche. „Bei den niedersächsischen Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern handelt es sich um exzellente Ausbildungsanbieter. Von daher blicken wir voller Zuversicht auf das Jahr 2021, in dem wir ebenfalls positive Ausbildungszahlen erwarten. Wir stehen bereit und freuen uns auf die Pflegekräfte von morgen“, so Dr. Aldag weiter.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens betont: „Die Ausbildungsallianz trägt dazu bei, die Attraktivität des Pflegeberufes – auch und gerade in der Ausbildung – hervorzuheben und zu steigern. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, durch eine ausrichtungsübergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen, die Pflegeausbildung zukunftsfest zu gestalten und so auch die Qualität in der Pflege stetig weiter zu verbessern. Die Einführung der generalistischen Ausbildung im April 2020 im Zuge der Pflegeberufereform war und ist hierfür ein wichtiger Schritt.”

„Unser Ziel ist es, allen Auszubildenden eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie im Gesundheitswesen Rechnung trägt“, sagt Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der niedersächsischen Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. „Mit der Reform sind wir diesem Ziel einen entscheidenden Schritt nähergekommen. In der Ausbildungsallianz werden wir uns weiter kontinuierlich dafür einsetzen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen“.

„In einem Flächenland wie Niedersachsen sind für eine qualitativ gute Pflegeausbildung regionale Netzwerke von besonderer Bedeutung. Hier freuen wir uns, das von der
Ausbildungsallianz und Politik diese Entwicklungen positiv begleitet werden und eine positive Wirkung entfalten. Wir haben die ersten Schritte gemacht und haben noch einen langen Weg vor uns, den wir mit Zuversicht beschreiten“, unterstreicht Ulrich Kruthaup vom bpa.Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Niedersachsen.
„Pflege ist ein Zukunftsthema und gute Pflege beginnt mit einer guten Ausbildung. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Ausbildung leisten die Pflegeschulen hierzu einen wesentlichen Beitrag. Gerade zu Beginn der Ausbildung im Frühjahr 2020 haben sich alle beteiligten Akteure aufgrund der erschwerten Bedingungen schnell umstellen müssen, um auch während der Krise einen guten Ausbildungsstart zu ermöglichen“, betont Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbands Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V.

„Die in der Ausbildungsallianz vertretenen Partner stehen für eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Ausbildung“, sagt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens. „Die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen verursacht Mehrkosten. Diese Mittel sind aber gut investiert, um im Wettbewerb der Berufe die Attraktivität des Pflegeberufes auch und gerade in der Ausbildung zu steigern“, ergänzt Prof. Meyer.

Derzeit laufen die Verhandlungen zu den neuen Finanzierungspauschalen für die Pflegeausbildung in den Jahren 2022 und 2023. „Damit sich der positive Trend der Ausbildungszahlen in den kommenden Jahren fortsetzt, ist eine auskömmliche Finanzierung erforderlich. Nur auf einer soliden finanziellen Grundlage kann es gelingen, dem Fachkräftemangel in der Pflege erfolgreich zu begegnen“, unterstreicht Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. „Nach den ersten sichtbaren Erfolgen sind die Kranken- und Pflegekassen jetzt aufgefordert, weiterhin ihren Teil dazu beizutragen, Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung und damit eine gute Pflege zu gewährleisten“.

Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege ab dem 1. Januar 2020 zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt. Mit der Reform der Pflegeberufe hat der Gesetzgeber die Pflegeausbildung an die veränderten Strukturen und gestiegenen Anforderungen in der Pflege angepasst. Dabei handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den vergangenen fünfzehn Jahren.

Die Pressemitteilung zum download

Ausbildungsallianz Niedersachsen
Die Ausbildungsallianz Niedersachsen ist ein Zusammenschluss von 20 Verbänden und Arbeitsgemeinschaften, die die Verantwortung für die Pflegeausbildung in Niedersachsen tragen. Ziel der Ausbildungsallianz ist es, eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung anzubieten. Das Bündnis aus Kommunen und Verbänden hatte sich 2018 zusammengeschlossen, um den Bedarf an Nachwuchskräften in den Pflegeberufen zu sichern.
Weitere Informationen: www.nkgev.info/ausbildungsallianz.html
Ausbildungsplatzangebote bietet die trägerübergreifende Website: www.pflege-helden.info

Stellungnahme | mdl. Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/4471)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit, zum überarbeiteten Gesetzentwurf mündlich Stellung zu nehmen.

Vorbemerkungen
Zunächst einmal haben wir festgestellt, dass der uns vorliegende Gesetzesentwurf nur wenige Änderungen zu der Version enthält, zu der bereits eine Verbandsbeteiligung im Sommer stattgefunden hat.

Dies ist insofern bedauerlich, als das der Eindruck entsteht, dass die vorgetragenen Argumente und aufgeworfenen Fragen Irrelevant für das Vorhaben der Änderung der schulrechtlichen Vorschriften seien. Uns ist bewusst, dass die vorgetragenen und unterschiedlichen Ansprüche der Verbände mitunter schwerlich zu vereinheitlichen sind. Gleichwohl herrscht insbesondere bei der Änderung, welche das Privatschulrecht in Niedersachsen betreffen, bei den Beteiligten Verbänden Konsens. Insofern hätten wir uns hier zumindest ein Folgegespräch im Anschluss der Verbandsbeteiligung seitens des Ministeriums erbeten, um die nicht unerheblichen und aus Sicht der freien Schulen einschränkenden Änderungen ausführlicher zu beraten und um gemeinsam der Frage nachzugehen, was „bedeutsame Veränderungen“[1] heißt.

Zu Artikel 1 Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes | Richtigstellung zu § 146 in der Begründung der Drucksache 18/4471

In der Begründung der Drucksache 18/4471 wird dargestellt, dass es der Verband begrüßt, dass die „wesentlichen Sachverhalte anzeigepflichtiger Änderungen erstmals konkret definiert werden.“[2] Dies wurde insofern falsch verstanden, als das wir lediglich festgestellt hatten, dass diese Punkte erstmalig definiert wurden durch das Ministerium. Wir weisen daher die „Begrüßung der Änderung des § 146“ entschieden von uns.

Zudem haben wir in der Verbandsbeteiligung geäußert, dass die Anpassung nur in den Teilen verstanden wird, die sich auf die Genehmigungsrelevanten Punkte beziehen, welche sich im Übrigen aus bereits vorhandenen Regelungen des NSchG ableiten lassen, wie beispielsweise aus § 143. In der Kommentierung dazu heißt es: „[…] Die Voraussetzungen für die Genehmigung sind in den §§ 144 und 145 NSchG im Einzelnen geregelt, diejenigen für die Zurücknahme und das Erlöschen der Genehmigung in § 147 NSchG. […][3] Darüber hinaus gehende „wesentlichen Änderungen“ wie beispielsweise die Änderung eines Schulvorstandes werden ausdrücklich nicht begrüßt. Wir hatten zudem auf die ausführliche Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen verwiesen.

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. schließt sich in den weiteren Änderungspunkten des NSchG vollumfänglich den Ausführungen der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. an inkl. dem Vorschlag, die Änderungsvorhaben für die §§ 144 Abs. 3, 146 sowie 148a aus der Schulgesetznovelle herauszunehmen. Diesen Vorschlag halten wir für alle Beteiligten zielführend, um die Auswirkungen eingehend erörtern zu können.

Die Stellungnahme des Verbandes beschränkt sich daher im Weiteren auf die geplanten Änderungen in Artikel 3 sowie in Artikel 4 des Gesetzentwurfs.

Zu Artikel 3 Verordnung über die Erstattung von Kosten der Pflegeschulen in freier Trägerschaft

Wie bereits in der schriftlichen Stellungnahme dargestellt, begrüßen wir es ausdrücklich, dass das Land Niedersachsen der KMK Entscheidung folgt und den allgemeinbildenden Unterricht beibehält. Gleichwohl müssen infolge dieser Entscheidung die bisherigen Gesundheits- und Krankenpflege- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen nunmehr grundständig ausgebildetes oder zumindest einschlägig qualifiziertes Lehrpersonal hierfür einstellen, da diese Ausbildungen bisher keinen allgemeinbildenden Unterricht enthielten.

In § 1 dieser Verordnung wird ausgeführt, dass den Pflegeschule auf Antrag 390 Euro pro Monate für die Erteilung der allgemeinbildenden Unterrichtsfächer erstattet wird, da die verhandelten Pauschalbudgets für die Pflegeschulen keine Kosten für Lehrpersonal für allgemeinbildenden Unterricht beinhalten. In der Begründung der Verbändebeteiligung wird die Annahme angestellt, dass dies überwiegend durch Honorarkräfte erfolgen wird. Dieser Annahme können wir nicht folgen. Zum einen hatte der LRH bereits 2016 festgestellt, dass „[…] unterrichtliche Tätigkeiten an Schulen als weisungsabhängiges Arbeitsverhältnis zu klassifizieren sind und damit der Abschluss von Honorarverträgen unzulässig ist.[4] Zum anderem ist festzustellen, dass auch bei einer nur sehr geringen Anzahl von Wochenstunden diese Personalkosten zu 100% gedeckt sein müssen, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Honorarkraft, einen Minijob oder eine festangestellte Lehrkraft handelt.

Aufgrund der Tarifgebundenheit einiger Träger, erscheint es in diesem Zusammenhang fraglich, ob die 390 Euro pro Monat dafür ausreichend sind. Hierzu führte die NKG in ihrer Stellungnahme aus, dass nach „Berechnungen der NKG … die errechneten 390 Euro in diesen Fällen nur ca. die Hälfte der für die Schule tatsächlich entstehenden Kosten [deckt].[5] Insofern ist zu überlegen, ob eine Erstattung auf Antrag in Höhe der nachgewiesenen Kosten nicht sachgerechter erscheint.

In § 2 dieser Verordnung wird die Erstattung von Investitionskosten geregelt. Investitionskosten werden weitläufig auch mit der Anschaffung von Anlagegütern verbunden. Vor diesem Hintergrund hatten wir bereits in unserer schriftlichen Stellungnahme angemerkt, dass es zielführend erscheint, hier einen Satz zur Verdeutlichung mit aufzunehmen, dass es sich hierbei ausschließlich um die Erstattung der Kaltmieten handelt.

In § 2 Absatz 2 Nr. erschließt sich uns nicht, warum die monatliche Mietpreiserstattung abnimmt je mehr Klassen unterrichtet werden. Der Quadratmeterpreis beträgt

  1. beim Führen einer Klasse monatlich 500 Euro (entspricht 8 Euro/qm),
  2. beim Führen von zwei Klassen monatlich 400 Euro je Klasse (entspricht 6,40 Euro/qm) und
  3. beim Führen von mehr als zwei Klassen monatlich 800 Euro (entspricht 12,80 Euro/qm) für zwei Klassen und monatlich 300 Euro je weitere Klasse (entspricht 4,80 Euro/qm).

Die Argumentation möglicher Synergieeffekte erschließt sich uns nicht, da die Systematik der Pflegeausbildung eine hohe Auszubildendenrotation durch die Praxiseinsätze mit sich bringen wird. Zudem bleibt der Mietpreis für eine angemietete Fläche durch die Pflegeschule immer gleich, und zwar losgelöst von möglichen Synergieeffekten. Insofern gehen wir davon aus, dass unabhängig der Klassenanzahl die eine Pflegeschule führt, der monatliche Preis von 8 Euro pro Quadratmeter zugrunde gelegt wird.

In § 3 wird das Verfahren für die Erstattung geregelt. Uns ergibt sich daraus nicht eindeutig, wie der Antrag zu stellen ist. Allein die Worte „Antrag zu stellen“ erachtet wir als nicht eindeutig. Aus der Erfahrung heraus, gehen wir davon aus, dass die Anträge vermutlich schriftlich zu stellen sind. Gleichwohl möchten wir in Zeiten der Digitalisierung daraufhin weisen, dass es möglich sein sollte, derartige Anträge auch online zu stellen.

Zudem wird nicht näher gefasst, welche Nachweise von der Pflegeschule vorzulegen sind. Dies erachten wir insofern als schwierig, da es erfahrungsgemäß zu unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Landesschulbehörde komme und zu Missverständnissen führen kann. Es wäre daher hilfreich, wenn Beispiele als nicht abgeschlossener Katalog für mögliche Nachweise aufgeführt werden würden. Dies dürfte eine Arbeitserleichterung für beide Seiten sein.

Darüber hinaus bleibt festzustellen, dass die §§ 1 und 2 keine Kostensteigerung berücksichtigen. Damit wird nicht der Systematik der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung gefolgt. Die Schulpauschalen sind gemäß § 3 Abs. 2 PflAFinV prospektiv zu bilden. Demzufolge ist auch für die Erstattung von Kosten der Pflegeschulen in freier Trägerschaft eine entsprechen Kostensteigerung zu berücksichtigen. Orientierungshilfe kann hier die Steigerungsrate der Schulpauschalen von 2020 auf 2021 oder der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte jährliche Verbraucherpreisindex (Inflationsrate) bieten.

Zu Artikel 4 Verordnung über berufsbildende Schulen

In die Verordnung soll eine neue Anlage 10 (zu § 33) mit ergänzenden und abweichenden Vorschriften für die Pflegeschulen aufgenommen werden. Diese enthält unter anderem in § 3 eine Regelung zur Zwischenprüfung. Diese sollen demnach in eigener Verantwortung durch die Pflegeschulen durchgeführt werden.

Grundsätzlich halten wir es für zielführend, die Zwischenprüfung nicht übermäßig zu regulieren und damit den Pflegeschulen keine zusätzlichen Auflagen zu machen. Gleichwohl würden wir es begrüßen, wenn das Land hier zumindest einen Orientierungsrahmen für Art und/oder Umfang setzt. Entsprechende Vorgaben für Zwischenprüfungen findet man in vielen Berufsausbildungen.

Unabhängig davon, ob die Zwischenprüfung eine rechtliche Relevanz hat oder nicht, dient sie zur Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. Insofern halten wir es in gewisser Weise für geboten, einen gewissen Grad an Qualitätsanspruch für die künftige Pflegeausbildung landesweit einzuführen. Zumal das Ministerium in der Begründung der Drucksache 18/4471 unter B. Besonderer Teil zu Artikel 4 (Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen) selbst angibt, dass zur Qualitätssicherung der Ausbildung höchstens 25 Schülerinnen und Schüler einer Klasse angehören dürfen.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anmerkungen bei den Beratungen des Gesetzentwurfs und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

[1] Drucksache 18/4471, Begründung, A. Allgemeiner Teil, Seite 20, vollständiger 1. Absatz, Zeile 5 u. 6

[2] Drucksache 18/4471, Begründung A. Allgemeiner Teil, Seite 19, Privatschulrecht, Absatz 1

[3] Quelle: NSchG – Kommentar mit Ausführungsbestimmungen, Ltd. Regierungsdirektor a. D. Jürgen Brockmann, § 143 Genehmigung, 1. Genehmigung (Absatz 1), Absatz 2 Satz 1, Stand 02.2019

[4] Quelle: Landesrechnungshof Niedersachsen, Jahresbericht 2016, Nr. 28 Reformbedarf in der privaten Altenpflegeausbildung, Seiten 130 und 131

[5] Stellungnahme NKG, 11.07.2019, Seite 3, Zu § 1 Absatz 3.

PM | Mietkostenübernahme für Zukunft der Pflegeausbildung entscheidend

Berlin, 19. September 2018. – Die Diskussion von Bund, Ländern und Pflegeschulen über die künftige Finanzierung der Pflegeausbildung muss mit Weitsicht geführt werden. „Um den Fachkräftemangel zu beheben und den Beruf attraktiver zu machen, müssen die kompletten Ausbildungskosten der Schulen berücksichtigt werden“, sagt Dietmar SchlömpBundesgeschäftsführer des VDP. Bislang fehle eine Regelung zur Refinanzierung der Mietkosten. Um eine Unterfinanzierung zu vermeiden, müsse eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen werden.

Für die freien Bildungsträger stellen Mietkosten nach den Personalkosten die zweitgrößte Haushaltsposition dar. Sie sind elementar für die Ausbildung der Pflegeberufe. „Können Mietkosten künftig nicht widergespiegelt werden, werden Schulen in freier Trägerschaft, die nicht an ein Krankenhaus angebunden sind, deutlich benachteiligt. Das führt zur Wettbewerbsverzerrung und kann nicht Ziel der Pflegeberufereform sein“, bekräftigt Dietmar Schlömp die Forderung des VDP.

Damit ein Großteil der Ausbildungsplätze in der Altenpflege ab 2020 nicht wegfällt, müssen die Mietkosten aus den Pflegefonds finanziert werden.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Stärkung der Ausbildung von Pflegekräften in Niedersachsen

Hannover. Die in der Pflegeausbildung aktiven Einrichtungen haben die Ausbildungsallianz Niedersachsen gegründet. Im Beisein von Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann bekundeten sie zum Auftakt, die Ausbildung der Pflegekräfte in Niedersachsen systematisch weiterentwickeln und stärken zu wollen. Dazu beschlossen die Beteiligten eine enge Zusammenarbeit.

Die Ausbildung der Pflegekräfte solle nun übergreifend, verlässlich und gemeinschaftlich gestaltet werden, so Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Den Auszubildenden werde gemeinsam eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung angeboten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie im Gesundheitswesen Rechnung trage. „Denn Pflegekräfte werden händeringend gesucht, sei es in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder aber in den Krankenhäusern“, sagte er: Um dieses Problem langfristig zu lösen sei es dringend notwendig, die Ausbildung der Pflegekräfte weiterzuentwickeln. „Dies wird jetzt aktiv durch die Ausbildungsallianz Niedersachsen begleitet.“

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Reimann begrüßt die Initiative der Ausbildungsanbieter und Pflegeschulen: „Ich freue mich, dass sich die Träger der praktischen und theoretischen Ausbildung zu ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen bekennen. Die Ausbildungsallianz Niedersachsen greift die mit dem Pflegeberufegesetz eingeleitete Aufwertung der Pflegeberufe auf und flankiert die entsprechenden Bestrebungen auf Bundesebene.“ Sie sei zuversichtlich, dass es auf Basis der gemeinsamen Vereinbarung gelingen wird, über Verbands- und Sektorengrenzen hinweg die Rahmenbedingungen für eine attraktive und zukunftsfähige Pflegeausbildung in Niedersachsen zu schaffen, so Dr. Carola Reimann.

„Die Grundlage einer jeden fundierten Ausbildung bildet ein breites theoretisches Wissen. Die Pflegefachschulen in Niedersachsen vermitteln dies den Auszubildenden“, erläutert Ulrike Bäßler, Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Altenpflege und Pflegeassistenz in Niedersachsen. Auf Grundlage der neuen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wird gemeinsam die kontinuierliche Verbesserung der Pflegeausbildung in Niedersachsen anvisiert. „Gute Pflege beginnt mit einer guten Ausbildung“, führt Ulrike Bäßler weiter aus.

Damit die Pflegeausbildung kontinuierlich weiterentwickelt wird, stehen die Akteure miteinander im engen Austausch. „Unser Ziel ist es, gemeinsam im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen eine Ausbildung zu bieten, die den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ebenso gerecht wird, wie den speziellen Bedarfen der Pflegebedürftigen. Dazu brauchen die Pflegeeinrichtungen und Schulen die Unterstützung des Landesgesetzgebers und faire Vereinbarungen mit den Pflegekassen. Wir als Träger der praktischen Ausbildung werden unseren Teil für eine gute und attraktive Ausbildung beitragen“, sagt Henning Steinhoff als Vertreter der Privaten Altenpflegeeinrichtungen in Niedersachsen.

„Die Verantwortung für eine verlässliche und übergreifende Pflegeausbildung liegt bei den hier vertretenen Organisationen. Wir stehen gemeinsam für faire Rahmenbedingungen“, führt Dr. Jan Arning, als Sprecher für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, aus. „Dazu gehört auch einen möglichen Konkurrenzkampf um die Auszubildenden von Morgen zu vermeiden.“

Die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Pflegeausbildung erfordert die Unterstützung aller. „Wir freuen uns, dass nicht nur wir als Anbieter der Ausbildung, sondern auch die Politik sich hier heute bereit erklärt, die kontinuierliche Weiterentwicklung voranzutreiben. Dazu gehört aber auch, dass die Kostenträger, den erforderlichen Aufwand finanzieren“, stellt Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, heraus. Die Krankenkassen und anderen Kostenträger sind aufgefordert, das Ihrige dazu beizutragen, dass die gewünschten Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung und damit eine gute Pflege geschaffen werden können.

Die Ausbildungsallianz Niedersachsen schafft es erstmalig, alle Verbände der betroffenen Einrichtungen, die Verantwortung für die Pflegeausbildung tragen, zu vereinen. „Unser gemeinsames Ziel, eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung anzubieten, die kontinuierlich weiterentwickelt wird, wird durch die Ausbildungsallianz Niedersachsen erreichbar“, fasst Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, noch einmal die Ziele der Allianz zusammen. „Wir als Anbieter unternehmen damit aktiv etwas, um dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken. Die Steigerung der Ausbildungsattraktivität gelingt aber nur, wenn die Kostenträger auch bereit sind den notwendigen Aufwand zu finanzieren.“

Weitere Informationen:

– Helge Engelke, Verbandsdirektor Niedersächsichen Krankenhausgesellschaft, (0511 – 30 76 3 – 0)
– Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Städtetag , (0511 – 36 89 4-16)
– Ulrike Bäßler, Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Altenpflege und Pflegeassistenz in Niedersachsen,
(05151 – 92 357 – 0)
– Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
(0511 – 85 20 99)
– Henning Steinhoff, Leiter Landesgeschäftsstelle bpa Niedersachsen, (0511 – 12 35 13 – 40)

Erklärung Ausbildungsallianz Niedersachsen

Stellungnahme | Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zur geplanten Aufhebung der Altenpflegeausgleichsverordnung, obgleich wir über die Kurzfristigkeit erstaunt sind. Aus unserer Sicht besteht für diese Aufhebungsverordnung keine Eile.

Der VDP hat 2015 der Ausgleichsverordnung uneingeschränkt zugestimmt und daran hat sich über die Jahre nichts verändert. Dieses System hat sich bewährt und zur Attraktivität der Altenpflegeausbildung beigetragen.

Die Ausgleichsverordnung regelt die Finanzierung von Ausbildungsvergütungen und Weiterbildungskosten der teilnehmenden Einrichtungsträgern. Eine Aufhebung dieser Ausgleichsverordnung betrifft die Pflegeschulen nicht direkt. Für die Schulen gilt weiterhin § 16a des Niedersächsischen Pflegegesetzes und somit die Verordnung zur Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft. Somit ist die Finanzierung der Pflegeschulen durch diese Förderung und der Finanzhilfe gesichert. Nach dem neuen Pflegeberufegesetz ist dies aber nur für die Ausbildungszeit mit letztmaligem Beginn 31.12.2019 sichergestellt. Unabhängig der Aufhebung der Altenpflegeausgleichsverordnung muss die Finanzierung der Altenpflege-Ausbildung in Niedersachsen sichergestellt sein, und zwar unabhängig von einer Bundesfinanzierung.

„Das Pflegeberufegesetz gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden. Bis dahin müssen weitere Vorbereitungen getroffen und insbesondere auch die notwendigen begleitenden Rechtsverordnungen erlassen werden“. In der Verordnungsermächtigung wird in § 56 die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege geregelt. Dieses Finanzierungssystem ist weder bekannt noch liegt ein erster Entwurf hierzu vor. Wir erwarten, dass hierzu umgehend für alle Beteiligten klare, faire und auskömmliche Finanzierungsmodelle erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang erschließt sich uns der Nutzen nicht, eine Verordnung aufzuheben bevor neue Regelungen geschaffen werden.

Kritisch anmerken möchten wir zudem, dass bisher ebenfalls noch keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften vorliegen. Dies führt nicht nur bei den Pflegeschulen zu Planungsunsicherheiten. Die Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen können sich nicht ausreichend vorbereiten, Verträge können zum Beispiel nicht geschlossen oder schulische Curricula erarbeitet werden. Schlussendlich stellt sich für den Verband die Frage, ob der Termin zur Einführung der generalistischen Pflegeausbildung am 1.1.2020 überhaupt gehalten werden kann? Gegebenenfalls könnten zumindest die Übergangs- und Bestandschutzregelungen für Ausbildungen, die bis zum 31.12.2019 nach dem Altenpflegesetz oder Krankenpflegegesetz begonnen werden, zeitlich ausgeweitet werden.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage und als Fazit unserer Stellungnahme kann der Verband dem Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung in der uns vorliegenden Version nur unter Vorbehalt zustimmen.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung. Gerne können wir die Fragen hierzu auch in einem persönlichen Gespräch erörtern.

PM | Reform der Pflegeausbildung: Expertenanhörung dringend erforderlich

Berlin, 16.05.2017 – Nach langem Ringen hat sich die große Koalition im April bei der Reform der Pflegeausbildung auf einen Kompromissvorschlag geeinigt. Die Ausbildung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege bleibt erhalten. Zukünftig soll aber eine zweijährige generalistische sowie ein Jahr separate Ausbildung möglich sein. Die Ausbildung zum/zur Krankenpfleger/in wird durch eine generalistische Pflegeausbildung komplett ersetzt. Der erneute Kompromissvorschlag lässt viele Fragen offen. Der VDP fordert deshalb eine weitere Expertenanhörung im Bundestag und eine umfassende Abstimmung mit den Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen.

Was bisher über den Kompromissvorschlag bekannt geworden ist: Die Auszubildenden der Alten- oder Kinderkrankenpflege können nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- bzw. Kinderkrankenpflege oder der Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen. Die Schulen sollen – soweit sie es nicht anbieten können – die Umsetzung durch Kooperationen mit anderen Schulen sicherstellen. In der Praxis sind Kooperationen allerdings in vielen Regionen unmöglich. Hinzu kommt, dass die Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bislang fehlen. „Dadurch kann die Machbarkeit der Reform nicht realistisch eingeschätzt werden“, so Dietmar Schlömp, VDP-Bundesgeschäftsführer.

Der erneute Kompromissvorschlag stieß bei vielen Verbänden im Hinblick auf weiterhin ungeklärte Fragen auf Kritik. Er muss deshalb mit Vertretern aus der Praxis erörtert werden – gerade um einen Einbruch in den Ausbildungszahlen auch kurzfristig zu verhindern. Eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages mit Experten und Fachverbänden ist deshalb dringend erforderlich. Der Druck der Regierungsparteien, nach über fünf Jahren Verhandlungen vor der Bundestagswahl, das Reformvorhaben zu einem Abschluss zu führen, ist nicht zielführend. „In Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen, ist die Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe sinnvoll. Die Umsetzung muss sich aber an der Realität in der Praxis orientieren“, so Dietmar Schlömp weiter.

Die Finanzierung aller Ausbildungswege soll über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds erfolgen. Unklar ist, ob die Finanzierung über einen Fonds den unterschiedlichen Finanzierungsregeln in den Bundesländern gerecht wird. „Es muss sichergestellt werden, dass die Pflegeschulen eine solide Finanzierung für die Ausbildung erhalten. Besonders die Altenpflegeausbildung hat in den letzten Jahren große Zuwächse bei den Absolventenzahlen erlebt. Dieser Zuwachs ist dringend notwendig und darf nicht durch eine hastige Verabschiedung eines, aktuell noch nicht mit den Verbänden abgestimmten, Gesetzentwurfs gebremst werden “, so Dietmar Schlömp.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Chaos bei der Pflegeausbildung – Erneuter Kompromissvorschlag ist nicht die Lösung

Berlin, 29. März 2017 – Am Dienstag sollte ein erneuter Kompromissvorschlag zur Reform der Pflegeberufe durch Vertreter beider Koalitionsfraktionen vorgestellt werden. Eine kurzfristig angesetzte Pressekonferenz wurde allerdings abgesagt. Ob es noch eine Einigung geben wird, ist offen. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) spricht sich nachdrücklich gegen einen Schnellschuss bei der Reform zu Lasten der Pflegeausbildung aus.

Die bisherigen Kompromissvorschläge stießen bei vielen Verbänden auf harte Kritik. Der neue Vorschlag muss deshalb mit Vertretern aus der Praxis erörtert werden. Er sieht vor, dass es für die Berufe Kinderkranken- und Altenpfleger zukünftig eine zweijährige gemeinsame generalistische Pflegeausbildung geben soll. Nach den beiden ersten Ausbildungsjahren sollen die Schüler wählen können, auf welchen der drei Berufe sie sich spezialisieren wollen. Der Beruf Krankenpfleger soll einen neuen generalistischen Pflegeabschluss bekommen. Die Schulen müssen den generalisierten Ausbildungsteil sicherstellen. Der vermeintliche Vorteil der Wahlfreiheit kann allerdings in der Praxis von den Pflegeschulen nicht gestemmt werden. Eine Kooperation mit anderen Schulen ist in vielen Regionen unmöglich.

Die Finanzierung der neuen Ausbildung ist ein Kernthema der Kritik. Es muss sichergestellt werden, dass die Pflegeschulen eine solide Finanzierung für die Ausbildung erhalten, die selbstverständlich auch einen Wegfall des Schulgeldes kompensiert. Die Finanzierung über einen Fonds muss den unterschiedlichen Logiken der Finanzierung der Pflegeschulen in den Bundesländern gerecht werden. „Wir verfügen über drei Ausbildungsberufe, die bewährt und attraktiv sind. Es ist dringend erforderlich sie zu stärken und weiterzuentwickeln, statt sie durch einen erneuten Kompromissvorschlag zu gefährden“, so Dietmar Schlömp weiter.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
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