Stellungnahme | Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zur geplanten Aufhebung der Altenpflegeausgleichsverordnung, obgleich wir über die Kurzfristigkeit erstaunt sind. Aus unserer Sicht besteht für diese Aufhebungsverordnung keine Eile.

Der VDP hat 2015 der Ausgleichsverordnung uneingeschränkt zugestimmt und daran hat sich über die Jahre nichts verändert. Dieses System hat sich bewährt und zur Attraktivität der Altenpflegeausbildung beigetragen.

Die Ausgleichsverordnung regelt die Finanzierung von Ausbildungsvergütungen und Weiterbildungskosten der teilnehmenden Einrichtungsträgern. Eine Aufhebung dieser Ausgleichsverordnung betrifft die Pflegeschulen nicht direkt. Für die Schulen gilt weiterhin § 16a des Niedersächsischen Pflegegesetzes und somit die Verordnung zur Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft. Somit ist die Finanzierung der Pflegeschulen durch diese Förderung und der Finanzhilfe gesichert. Nach dem neuen Pflegeberufegesetz ist dies aber nur für die Ausbildungszeit mit letztmaligem Beginn 31.12.2019 sichergestellt. Unabhängig der Aufhebung der Altenpflegeausgleichsverordnung muss die Finanzierung der Altenpflege-Ausbildung in Niedersachsen sichergestellt sein, und zwar unabhängig von einer Bundesfinanzierung.

„Das Pflegeberufegesetz gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden. Bis dahin müssen weitere Vorbereitungen getroffen und insbesondere auch die notwendigen begleitenden Rechtsverordnungen erlassen werden“. In der Verordnungsermächtigung wird in § 56 die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege geregelt. Dieses Finanzierungssystem ist weder bekannt noch liegt ein erster Entwurf hierzu vor. Wir erwarten, dass hierzu umgehend für alle Beteiligten klare, faire und auskömmliche Finanzierungsmodelle erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang erschließt sich uns der Nutzen nicht, eine Verordnung aufzuheben bevor neue Regelungen geschaffen werden.

Kritisch anmerken möchten wir zudem, dass bisher ebenfalls noch keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften vorliegen. Dies führt nicht nur bei den Pflegeschulen zu Planungsunsicherheiten. Die Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen können sich nicht ausreichend vorbereiten, Verträge können zum Beispiel nicht geschlossen oder schulische Curricula erarbeitet werden. Schlussendlich stellt sich für den Verband die Frage, ob der Termin zur Einführung der generalistischen Pflegeausbildung am 1.1.2020 überhaupt gehalten werden kann? Gegebenenfalls könnten zumindest die Übergangs- und Bestandschutzregelungen für Ausbildungen, die bis zum 31.12.2019 nach dem Altenpflegesetz oder Krankenpflegegesetz begonnen werden, zeitlich ausgeweitet werden.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage und als Fazit unserer Stellungnahme kann der Verband dem Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung in der uns vorliegenden Version nur unter Vorbehalt zustimmen.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung. Gerne können wir die Fragen hierzu auch in einem persönlichen Gespräch erörtern.