PM | PTA-Ausbildung: No-Go zur dreijährigen Ausbildung

Berlin, 11. November 2019. „Die Attraktivität der PTA-Ausbildung steigt nicht mit einer Verlängerung der Ausbildungszeit von zweieinhalb auf drei Jahre“, teilt Dietmar Schlömp vom Verband der Deutschen Privatschulverbände mit. Vielmehr sieht der Bundesgeschäftsführer in der Diskussion um die ausgedehnte PTA-Ausbildung ein weiteres Wegbrechen der Plätze an den Schulen in freier Trägerschaft. Ein Grund hierfür ist die Kostensteigerung sowohl für die Schulträger als auch für die Auszubildenden. Auf Basis der bisherigen Finanzierungsregelung würde eine Verlängerung der Ausbildung mindestens 20 Prozent an Mehrkosten mit sich bringen.

Um den Beruf des PTA attraktiver zu gestalten und den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu beheben, muss das Finanzierungssystem der Ausbildung neu gestaltet werden. Zwei Drittel aller PTA-Schulen in Deutschland sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie werden nur unzureichend durch die öffentliche Hand bedacht und müssen Schulgeld nehmen. „Die Finanzierung der PTA-Ausbildung gleicht einem Flickenteppich, der nur durch eine bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit behoben werden kann“, erklärt Dietmar Schlömp. Die durch den Wegfall des Schulgeldes entfallenden Finanzmittel müssten in entsprechender Höhe durch die Länder kompensiert werden.

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Privatschulen fordern Staat zum Handeln auf

Berlin, 15. August 2019. Die Diskussion um Lehrer darf aus Sicht des VDP nicht zwischen staatlichen und privaten Schulen geführt werden. „Privatschulen sind ein grundgesetzlich verankerter Teil des öffentlichen Schulsystems“, so VDP Präsident Klaus Vogt. „Der Staat muss seiner Verantwortung für alle Lehrer im gesamten Schulwesen nachkommen.“

In den vergangenen Jahren sei es dem Staat nicht gelungen, dieser Aufgabe überzeugend nachzukommen. Dies zeigt auch die gegenwärtige Lehrersituation. „Im Wettbewerb mit den staatlichen Schulen um Lehrer werben Privatschulen mit ihrem guten Ruf“, erklärt Klaus Vogt. Die Privatschulen im VDP konnten sich bislang als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Um im ungleichen Wettbewerb um Lehrer nicht benachteiligt zu werden, fordert der VDP, das Ausbildungsmonopol aufzuheben und die Lehrerausbildung auch für die freien Schulen zu öffnen. „Jede andere Branche hat die Möglichkeit, selbst auszubilden und den Fachkräftebedarf ein Stück weit zu steuern“, betont Klaus Vogt.

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Beate Bahr

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PM | Schulgeld kompensiert staatlich verursachte Deckungslücke

Berlin, 23.05.2019. Besucht das Kind eine Privatschule, ist dies für die Eltern mit der Zahlung eines Schulgeldes verbunden. Einkommensgestaffelt wird dieser Beitrag an der Höhe des Haushaltseinkommens bemessen. „Schulgeld zu erheben, ist für Privatschulen absolut notwendig, da der Staat nur circa zwei Drittel der anfallenden Kosten pro Schüler an einer staatlichen Schule trägt“, erklärt Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Die staatliche Finanzhilfe für eine Privatschule über alle Schulformen hinweg beläuft sich auf 68 Prozent der Ausgaben eines Schülers, die die öffentliche Hand für einen Schüler an einer staatlichen allgemeinbildenden Schulform ausgibt. Dies entspricht einer Finanzierungslücke im Jahr 2016 von durchschnittlich 2.300 Euro pro Kind. „Würde die staatliche Finanzhilfe ausreichend hoch sein, müssten Privatschulen kein Schulgeld erheben. Da dies nicht der Fall ist, werden die privaten Schulen zu diesem Schritt gezwungen“, stellt Dietmar Schlömp klar.

Zugleich weist Dietmar Schlömp drauf hin, dass das Schulgeld jedoch nicht die Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes an einer Privatschule sei. Die individuelle Begabung und das Interesse des Kindes im Zusammenspiel mit dem pädagogischen Konzept der Schule stehen im Vordergrund. „Per Grundgesetz wird Privatschulen eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern untersagt“, so der Bundesgeschäftsführer abschließend.

PM | Einkommen der Eltern nicht entscheidend

Berlin, 26. März 2019. Privatschulen in Deutschland bilden eine heterogene Schülerschaft ab. Dies geht aus einer Analyse des DIW Econ hervor. Rund 14 Prozent der Privatschulhaushalte verfügen über maximal 2.000 Euro monatliches Nettohaushaltseinkommen. Der Anteil der Haushalte mit einem Einkommen zwischen 2.000 und 6.000 Euro liegt bei 71 Prozent. Dies entspricht nahezu der Einkommensverteilung an staatlichen Schulen. „Privatschüler sind keine selektive Gruppe. Privatschulen sind gesellschaftlich durchmischt“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Jedes zehnte Kind besucht eine Privatschule. Ein Teil dieser Schüler geht auf eine private Schule, die für den Staat die Schulversorgung übernimmt. „Privatschulen zeichnen sich nicht nur durch ihre pädagogischen Konzepte aus, sie decken zum Teil auch das öffentliche Schulangebot ab“, sagt Dietmar Schlömp. Die Schülerschaft an Privatschulen ausschließlich an den Einkommensverhältnissen der Eltern festzumachen, gebe ein falsches Bild der Privatschulen wieder. Kriterien wie das Schulklima, die Länge des Schulweges oder die Betreuungszeiten in der Schule spielen für Eltern bei der Schulwahl für ihr Kind eine wichtige Rolle. „Das Betreuungsangebot von privaten Ganztagseinrichtungen gibt Eltern vielerorts erst die Möglichkeit, einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung nachzugehen“, erklärt Dietmar Schlömp.

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Beate Bahr
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PM | Privatschulen mit bedacht – Fast eine Million Schüler an freien Schulen profitieren

Verbandspräsident Klaus Vogt:

„Die heute unterzeichnete Bund-Länder-Vereinbarung für den DigitalPakt Schule ist auch für die Schüler an Privatschulen in Deutschland sehr erfreulich. Schulen in freier Trägerschaft werden in der Vereinbarung angemessen berücksichtigt: Privatschulen erhalten die Möglichkeit, gemessen an ihrem landesweiten Anteil der Schüler die Bildungsinvestitionskosten des Bundes zu beantragen. Fast eine Million Privatschüler werden vom DigitalPakt Schule profitieren. Der Staat kommt somit seiner Infrastrukturverantwortung für freie Schulen nach, die sich aus dem Grundgesetz-Artikel 7 ergibt.“

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PM | Schulwahl: Privatschulen bieten individuellen Lernweg für jedes Kind

Berlin, 12. Februar 2019. Fast jedes zehnte Kind besucht eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft. Privatschulen bieten aufgrund ihrer vielfältigen pädagogischen Konzepte ein breit gefächertes Angebot. Neben dem Schulprofil spielen Kriterien wie die Unterstützung bei Lernproblemen, die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule, das Lehrerkollegium sowie das Schulklima eine wesentliche Rolle. „Privatschulen orientieren sich beim Lehren und Lernen an den gesellschaftlichen Anforderungen und ermöglichen jedem Kind einen individuellen Lernweg“, sagt Klaus Vogt, Präsident des VDP. Entscheidend bei der Schulwahl und für den Lernerfolg des Kindes sei es, eine Schule entsprechend den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen des Kindes auszuwählen.

Die steigenden Schülerzahlen an freien Schulen belegen, dass sich immer mehr Eltern individuelle Bildungsangebote für ihre Kinder wünschen. So stieg die Anzahl der Schüler an allgemeinbildenden Privatschulen in den vergangenen fünf Jahren um 3,7 Prozent von 730.382 auf 757.263 Schüler.

„Privatschulen sind oft Impulsgeber für das gesamte Schulsystem. Sie entwickeln ihre pädagogischen Konzepte ständig weiter. Im Mittelpunkt stehen dabei immer eine zukunftsorientierte Pädagogik sowie auf die Schüler abgestimmte Lernformen“, so Klaus Vogt. Vor allem im Bereich der digitalen Bildung gelten Privatschulen als Vorreiter. Auch das Konzept der Ganztagsschulen hat im Privatschulbereich ihren Ursprung.

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PM | Privatschulen fordern: Digitalpakt schnell umsetzen

Berlin, 21. November 2018. Unter dem Motto „Chancen.Perspektiven.Innovationen: Wir gestalten Bildung!“ findet in diesem Jahr der Bundeskongress des Verbands Deutscher Privatschulverbände in Dresden statt. Der Kongress wird durch den Sächsischen Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am 22. November, um 12:00  Uhr eröffnet. Als Vertreterin der Bundespolitik ist Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, zu Gast. Sie referiert am Freitag, 23. November, um 11:15 Uhr zu dem Thema Bildungsinvestitionen des Bundes. Medienvertreter sind zu diesen Terminen herzlich eingeladen.

Mehr als 250 Schulträger aus ganz Deutschland diskutieren am 22. und 23. November 2018 zu verschiedenen Bildungsthemen. In Deutschland gibt es derzeit 5.836 Schulen in freier Trägerschaft. Insgesamt besuchen 990.500 Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. „Viele neue Ansätze und Innovationen im Bildungswesen haben ihren Ursprung in Privatschulen. Diese im Rahmen des jährlichen Bundeskongresses vorzudenken, zeichnet die innovative Arbeit der Privatschulen aus“, so VDP-Präsident Klaus Vogt.

Ein Schwerpunkt in diesem Jahr ist die digitale Bildung. Für deren Qualität werden sowohl in der Allgemein- und Berufsbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung in den nächsten Jahren immer mehr die Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Lernwerkzeuge entscheidend sein. Daher muss der sogenannte Digitalpakt schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. „Seit Jahren warten die Schulen auf diese dringend benötigten Infrastrukturmittel“, appelliert Vogt. „Gerade weil Schulen in freier Trägerschaft häufig Vorreiter bei Bildungsinnovationen sind, müssen ihre Schüler und Schülerinnen bei den Investitionen von Bund und Ländern in die Bildungsinfrastruktur gleichberechtig beteiligt werden.“

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PM | Der Staat ist in der Pflicht

Berlin, 20. November 2018.  „Der Staat trägt die Infrastrukturverantwortung für alle Lehrer im gesamten Schulwesen. Es ist seine Pflicht, diese Aufgabe auch für Privatschulen wahrzunehmen“, erklärt Klaus Vogt. Der Präsident des VDP leitet diese Forderung aus dem heute veröffentlichten Gutachten zur staatlichen Infrastrukturverantwortung von Lehrpersonal an freien Schulen des Verbandes ab. Gutachter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio stellt fest, dass das Grundgesetz ein Schulangebot sowohl in staatlicher wie in privater Hand will.

Aus dem Gutachten geht weiter hervor, dass der Staat das Monopol für die Lehrerausbildung sowohl für staatliche als auch für freie Schulen besitzt. „Es ist dem Staat nicht überzeugend gelungen, die hohen Erwartungen an eine quantitative Steuerung der Lehrkräfteausbildung zu erfüllen“, schreibt Di Fabio. Zudem verstärken die derzeitige Personalsituation, das Ringen um Lehrkräfte, die demografische Entwicklung sowie steigende bildungspolitische Anforderungen den asymmetrischen Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Schulen. „In Deutschland ist dies eine einzigartige Situation. Kein anderer Bereich ist so stark von der Fachkräftesicherung durch den Staat abhängig wie wir“, erläutert Vogt.

Der Verband appelliert, im zunehmenden Wettbewerb um Lehrkräfte nicht benachteiligt zu werden. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile müssen ausgeglichen werden. Dies bezieht sich auch auf eine adäquate Bereitstellung von Lehrern an Privatschulen. Als kurzfristige Maßnahme müssen freie Bildungsträger zum Ausgleich der Wettbewerbsnachteile flächendeckend in den Vorbereitungsdienst für Lehrer mit einbezogen werden und Zugang zu den Bewerberpools für Lehrer in den Ländern erhalten. Klaus Vogtabschließend: „Das freie Schulwesen ist auch für weitere Maßnahmen dialogbereit.“

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PM | Mietkostenübernahme für Zukunft der Pflegeausbildung entscheidend

Berlin, 19. September 2018. – Die Diskussion von Bund, Ländern und Pflegeschulen über die künftige Finanzierung der Pflegeausbildung muss mit Weitsicht geführt werden. „Um den Fachkräftemangel zu beheben und den Beruf attraktiver zu machen, müssen die kompletten Ausbildungskosten der Schulen berücksichtigt werden“, sagt Dietmar SchlömpBundesgeschäftsführer des VDP. Bislang fehle eine Regelung zur Refinanzierung der Mietkosten. Um eine Unterfinanzierung zu vermeiden, müsse eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen werden.

Für die freien Bildungsträger stellen Mietkosten nach den Personalkosten die zweitgrößte Haushaltsposition dar. Sie sind elementar für die Ausbildung der Pflegeberufe. „Können Mietkosten künftig nicht widergespiegelt werden, werden Schulen in freier Trägerschaft, die nicht an ein Krankenhaus angebunden sind, deutlich benachteiligt. Das führt zur Wettbewerbsverzerrung und kann nicht Ziel der Pflegeberufereform sein“, bekräftigt Dietmar Schlömp die Forderung des VDP.

Damit ein Großteil der Ausbildungsplätze in der Altenpflege ab 2020 nicht wegfällt, müssen die Mietkosten aus den Pflegefonds finanziert werden.

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