PM | Koalitionsverhandlungen 2018: Freie Träger müssen berücksichtigt werden

Berlin, 21. Januar 2018 – Nach der mehrheitlichen Zustimmung der Delegierten auf dem SPD-Parteitag, finden im nächsten Schritt die Koalitionsverhandlungen mit den Parteien CDU und CSU statt. Die Ergebnisse der vorab geführten Sondierungsgespräche müssen dabei konkretisiert werden. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert die verhandelnden Parteien auf, freie Bildungseinrichtungen bei allen bildungspolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Im Sondierungspapier wurden insgesamt 5,93 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen veranschlagt. Angesichts der aktuellen Haushaltsüberschüsse von über 6 Milliarden Euro und der Tatsache, dass Deutschland bei den Bildungsausgaben unter dem OECD-Durchschnitt liegt, sind die geplanten Investitionen dringend erforderlich. Sie müssen vor allem in die Bildungsinfrastruktur investiert werden, um das Bildungssystem zukunftsfähig zu gestalten. Zielgerichtete Förderprogramme müssen die Bundesländer dabei unterstützen, ihre Bildungsausgaben zu erhöhen. „Der VDP begrüßt in diesem Zusammenhang die geplante Einrichtung eines nationalen Bildungsrates. Dieser muss freie Bildungseinrichtungen bei zukünftigen Bildungsinvestitionen geleichermaßen einbeziehen“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Neben dem Sanierungsbedarf vieler Schulen besteht auch im Bereich der digitalen Infrastruktur Handlungsbedarf. Die neue Bundesregierung muss den angekündigten Digitalpakt schnellstmöglich umsetzen. Auch der berufliche Bereich muss an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden. „Vor dem Hintergrund der Arbeitswelt 4.0 müssen die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für mehr digitale Lehr- und Lernmethoden in der Ausbildung geschaffen werden – und zwar unabhängig von der Bildungsträgerschaft“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Freie Bildungseinrichtungen sind Anbieter von Ausbildungsgängen in Gesundheitsfachberufen und tragen erheblich zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs bei. Die geplante Modernisierung dieser Ausbildungsberufe muss so gestaltet werden, dass vorhandene Ausbildungskapazitäten nicht wegbrechen, sondern die berufliche Ausbildung gestärkt wird. Das bedeutet, dass freie Bildungseinrichtungen bei zukünftigen Fragen der Finanzierung, der Qualifikation der Ausbilder und der Organisation der theoretischen und praktischen Ausbildung mit einbezogen werden müssen. „Eine geplante Schulgeldfreiheit kann nur unter der Maßgabe einer bedarfsorientierten Finanzierung der Berufsfachschulen erfolgen“, so Klaus Vogt weiter.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Schulwahl 2018: Freie Schulen bieten vielfältige Angebote

Berlin, 17. Januar 2018 – Die Schulsuche stellt für viele Eltern jedes Jahr eine große Herausforderung dar. Neben dem passenden pädagogischen Konzept spielen Kriterien wie ein engagiertes Lehrerkollegium, effektive Unterstützung bei Lernproblemen und eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule eine entscheidende Rolle. Freie Bildungseinrichtungen erfüllen diese Kriterien und bieten eine Fülle an pädagogischen Ausrichtungen, die auf unterschiedliche Förderbedürfnisse eingehen. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) weist auf die Vielfalt freier Schulen hin und unterstützt Schüler und Eltern bei der Schulwahl 2018.

Die steigenden Schülerzahlen an freien Schulen belegen, dass sich immer mehr Eltern für ihre Kinder individuelle Bildungsangebote wünschen. Im vergangenen Schuljahr gab es 5.836 Schulen in freier Trägerschaft. Das ist ein Zuwachs von knapp drei Prozent innerhalb der letzten vier Jahre. Von den rund 10 Millionen Schülerinnen und Schülern in Deutschland besucht mittlerweile jeder Elfte eine freie Schule. Ein Hauptgrund dafür sind die vielfältigen Angebote an pädagogischen Konzepten. „Freie Schulen gewährleisten, dass Schüler bedarfsgerecht ausgebildet werden. Deshalb machen immer mehr Eltern von ihrem Recht auf Schulwahl Gebrauch“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Die Bandbreite reicht von Schulen mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt über musikalische Begabtenförderung bis hin zu speziellen Sprachförderschulen. Auch Ganztagsbetreuung wird an freien Schulen groß geschrieben. Neben der Wissensvermittlung stehen auch die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Förderung von Sozial- und Handlungskompetenzen im Zentrum. Durch ihre Flexibilität können freien Schulen schnell auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren und sind bei Zukunftsthemen wie Inklusion oder der digitalen Bildung Vorreiter. „Bei der Wahl der richtigen Schule muss das individuelle Bildungsbedürfnis des Kindes im Mittelpunkt stehen“, so Klaus Vogt weiter.

Die passende Schule finden Eltern dann, wenn sie wissen, welche Anlagen und Interessen bei ihrem Kind vorhanden sind. Schulwahl-Checks sowie professionelle pädagogische Beratungen können helfen, die Neigungen und Förderbedürfnisse eines Kindes richtig einzuschätzen. Bis ins Frühjahr hinein veranstalten viele freie Schulen Tage der offenen Tür, bei denen sich Eltern über die Angebote in ihrer Region informieren können. Über die VDP-Schulsuche auf der Homepage des VDP (www.privatschulen.de) können sich interessierte Eltern einen Überblick über die Bildungsangebote von VDP-Mitgliedsschulen verschaffen. Die VDP-Landesverbände informieren außerdem über die Schwerpunkte ihrer Mitgliedsschulen in den jeweiligen Bundesländern (www.privatschulen.de, Rubrik: Mitglieder/Landesverbände).

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Anzahl der Privatschulen weiter gestiegen

Berlin, 30. November 2017 – Laut Statistischem Bundesamt ist die Anzahl der Privatschulen erneut gestiegen. Die aktuellen Zahlen belegen, dass immer mehr Eltern von ihrem Recht auf freie Schulwahl Gebrauch machen und für ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft wählen. Durch ihr vielfältiges Bildungsangebot sind sie eine wesentliche Säule des deutschen Bildungssystems. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert deshalb freie Bildungseinrichtungen bei allen Bildungsinvestitionen zu berücksichtigen. 

Laut Statistik gab es im Schuljahr 2016/17 insgesamt 5.836 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen – ein Zuwachs von über drei Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Die so genannten privaten Ersatzschulen unterteilen sich in 3.622 allgemeinbildende und 2.214 berufsbildende Schulen. Das entspricht 11 Prozent aller allgemeinbildenden sowie 25 Prozent aller berufsbildenden Schulen in Deutschland. Im vergangenen Schuljahr besuchten 990.402 Schüler eine Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft. Von den insgesamt 11 Millionen Schülern in Deutschland ist das jeder Elfte.„Der kontinuierliche Zuwachs verdeutlicht, dass viele Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Schule immer häufiger bei privaten Schulen fündig werden. Sie stehen für eine individuelle Förderung und bieten für jedes Bildungsbedürfnis das passende pädagogische Konzept“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Obwohl die Zahl aller Schulen wegen der niedrigeren Geburtenrate Ende der 90er Jahre sank, ist die Zahl der Privatschulen weiter gestiegen. Im Zeitraum von 2000 bis 2016 stieg sie um 43 Prozent, während die Gesamtzahl aller Schulen um 18 Prozent sank. „Diese Entwicklung zeigt, dass Privatschulen einen zentralen Stellenwert eingenommen haben. Vor allem in ländlichen Regionen – wo staatliche Schulen vermehrt schließen – garantieren sie ein flächendeckendes Bildungsangebot“, so Klaus Vogt weiter.

Die positive Entwicklung des freien Schulwesens belegt die Vielfältigkeit und das individuelle Angebot von freien Schulen. In der bildungsökonomischen Forschung ist es unumstritten, dass der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Schulen die Qualität des Schulsystems verbessert. Allerdings sind Privatschulen in Deutschland stark unterfinanziert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. „Um einen fairen Wettbewerb um die besten pädagogischen Konzepte sicherzustellen, muss diese Deckungslücke ausgeglichen werden. Freie Bildungseinrichtungen müssen außerdem bei allen zukünftigen Investitionsprogrammen gleichermaßen berücksichtigt werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Übersicht aktuelle Zahlen
Grafiken aktuelle Zahlen 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Sprache und Qualifizierung: Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Hannover, 22. November 2017 – Deutschland steht bildungs- und arbeitsmarktpolitisch weiterhin vor großen Herausforderungen. Für eine langfristige Integration von Migranten und geflüchteten Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist ein frühzeitiger Spracherwerb unverzichtbar. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt bundesweit rund ein Drittel der Bildungsträger in freier Trägerschaft, die für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Anbieter von Integrationskursen tätig sind. 

Seitdem deutlich mehr Menschen nach Deutschland geflüchtet sind, setzen sich die Kursteilnehmer der Integrationskurse aus zahlreichen neuen Zielgruppen zusammen. Diese unterscheiden sich deutlich von früheren Zielgruppen, für die dieses Instrument der Integration und des Spracherwerbs ursprünglich konzipiert wurde. Die biografischen Hintergründe und das Lebensumfeld der Teilnehmenden sind deutlich differenzierter und vielfältiger im Vergleich zur Teilnehmergruppe der vergangenen Jahre. Viele Kursteilnehmer kämpfen mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Das führt zu einem steigenden Bedarf an Unterstützungsleistung durch den Kursträger, die mit der vorgesehenen Personalressource nicht geleistet werden kann. „Der VDP begrüßt die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusätzlich in den speziellen Integrationskursen (z.B. Alphabetisierungskurse) eine soziale Begleitung zu finanzieren. Gleichzeitig fordert der VDP eine unbefristete Ausweitung des Projekts ‚Soziale Begleitung im Integrationskurs‘ auch für die allgemeinen Integrationskurse“, so Dietmar Schlömp, VDP-Bundesgeschäftsführer.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingen seit letztem Jahr so genannte Kombinationsmaßnahmen an. Dabei wird der Spracherwerb mit Kompetenzfeststellung und betrieblicher Erprobung verzahnt. Die Kombination führt allerdings schnell zu einer Überforderung der Kursteilnehmer, was unter anderem die Abbrüche von Maßnahmen zur Folge hat. „Bei der Durchführung der Kombinationsmaßnahmen hat sich gezeigt, dass der Spracherwerb an erster Stelle stehen muss. Eine langfristige und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt kann nur schrittweise erfolgen“, so Dietmar Schlömp weiter.

Derzeit sind von den ca. 43.000 Plätzen der Kombinationsmaßnahmen nur knapp die Hälfte belegt. Dies zeigt, dass die Verzahnung von Projekten und Maßnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen noch nicht erfolgreich umgesetzt ist. Der VDP fordert deshalb eine Bündelung der Integrationsleistungen. „Die Aufteilung der Flüchtlingsthematik auf verschiedene Ministerien und Behörden hemmt eine schnelle Integration“, so Dietmar Schlömp.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Hannover, 22. November 2017 – Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) weist darauf hin, dass die jetzigen Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz zur Berechnung der Finanzhilfe nicht alle Ersatzschulen umfasst und somit verfassungswidrig sind. Zu diesem Ergebnis kommt auch die renommierte Verfassungsrechtlerin Professor Frauke Brosius-Gersorf in ihrem Artikel „Finanzhilfe für private Ersatzschulen“1

Der VDP Niedersachsen-Bremen fordert die Landesregierung auf, der Niedersächsischen Verfassung gerecht zu werden und sich in dieser Legislaturperiode für ein neues Finanzhilfe-System einzusetzen, das sowohl die genehmigten als auch die anerkannten Ersatzschulen berücksichtigt. Der Artikel 7 Absatz 4 GG beinhaltet neben dem Recht zur Errichtung von privaten Schulen „auch ein an die Länder adressiertes Gebot, Ersatzschulen i. S. d. Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG zu fördern“. Dieser Aufgabe hat das Land Niedersachsen nachzukommen, und zwar uneingeschränkt.

Der Wahlkampf der etablierten Parteien machte den ausdrücklichen Wunsch zur schulgeldfreien Ausbildung deutlich. Ausbildung darf sich an dieser Stelle jedoch nicht allein auf die berufliche Ausbildung beziehen und hier nicht ausschließlich auf soziale Berufe, sondern muss vielmehr für alle Ausbildungen gelten und darüber hinaus auch die allgemein bildenden Schulen mit einbeziehen (siehe Anlage – Link unten).

Ein erster Schritt für die Feststellung einer realistischen und auskömmlichen Finanzierung durch das Land wäre aus Sicht des VDP, einen externen und unabhängigen Gutachter mit der Erstellung eines Schülerkostenvergleichs zu beauftragen, und zwar einmal pro Legislaturperiode. Dieser Schülerkostenvergleich muss eine schulformscharfe und transparente Darstellung der „Schüler-Kopf-Beträge“ beinhalten und die Basis für eine finanzielle Unterstützung aller Schulen in freier Trägerschaft bilden, welche es im Niedersächsischen Schulgesetz zu verankern gilt.

Sollte eine Novellierung des Finanzhilfe-Systems in Niedersachsen nicht stattfinden, muss die Politik damit rechnen, dass freie nur genehmigte Schulträger ihre Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend machen.

[1] Brosius-Gersdorf, Dr. Frauke: Finanzhilfe für private Ersatzschulen II Abs. 1a, DÖV 70. Jahrgang Heft 21 November 2017

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Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) wurde 2002 in Hannover gegründet und vertritt als anerkannter Berufsverband die Interessen von Bildungseinrichtungen und Schulen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden, berufsbildenden sowie in der Erwachsenenbildung. Der Verband bindet seine Mitglieder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Privatschulen: Unverzichtbar für die deutsche Bildungslandschaft

Hannover, 22. November 2017 – Der Anteil der Schüler an Privatschulen hat sich von 4,5% im Jahr 2000 auf knapp 9% in diesem Jahr verdoppelt. Für jedes Bildungsbedürfnis gibt es ein passendes Lernangebot. Dadurch leisten Privatschulen einen unverzichtbaren Beitrag für das deutsche Bildungssystem. Dennoch werden sie häufig benachteiligt. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert die Parteien der zukünftigen Bundesregierung auf, freie Bildungseinrichtungen im neuen Koalitionsvertrag gleichberechtigt zu berücksichtigen. Dadurch wird ein plurales Bildungssystem sichergestellt. 

Mittlerweile besuchen rund eine Million Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. Für viele Eltern steht bei der Schulwahl die individuelle Förderung mit dem passenden pädagogischen Konzept im Vordergrund. Ein weiterer Grund, der für eine Privatschule spricht, ist die Tatsache, dass sie flexibel und innovativ auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren können. Im Bereich der digitalen Bildung leisten sie einen wichtigen Beitrag. „Privatschulen sind aus dem deutschen Schulsystem nicht mehr wegzudenken. Der Wettbewerb zwischen freien und öffentlichen Schulen verbessert nachweislich die Qualität des Schulsystems. Nicht zuletzt deshalb sind sie grundgesetzlich verankert“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Dennoch standen Privatschulen dieses Jahr stark im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Das Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) machte in mehreren Veröffentlichungen Privatschulen für die soziale Ungleichheit im Bildungssystem mit verantwortlich. Ihr Vorwurf: Privatschulen verstießen gegen das so genannte Sonderungsverbot und suchen sich teilweise ihre Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern aus. Ein Gutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung der renommierten Verfassungsrechtlerin Professor Frauke Brosius-Gersdorf kam zu dem Schluss, dass die WZB-Veröffentlichungen auf einer Fehlinterpretation des Sonderungsverbotes beruhen. Freie Schulen müssen nicht die gleiche Schülerschaft haben, wie öffentliche Schulen. Sie müssen die Auswahl ihrer Schüler unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern vornehmen und sicherstellen, dass der Zugang allen offen steht. Freie Schulen wählen ihre Schüler passend zu ihrem pädagogischen Konzept nach Neigungen und Fähigkeiten aus. Im Mittelpunkt steht dabei immer zuerst die Frage, was das Beste für das Kind ist. „Freie Schulen sind allgemein zugänglich. Sie setzen sich seit Jahrzenten dafür ein, gesellschaftliche Hürden abzubauen und Kinder aus sozial schwachen Familien den Schulzugang zu ermöglichen“, so Klaus Vogt weiter.

Was jedoch viele nicht wissen: Privatschulen sind in Deutschland stark unterfinanziert. Im Rahmen der gesetzlichen und vom Verfassungsgeber geforderten Finanzhilfe werden die Kosten für Schulbau und Unterhalt immer wieder vergessen oder klein gerechnet. Es werden Schulgründungen verhindert oder Schulen in der Gründungszeit nicht gefördert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. Die restlichen 30 bis 40 Prozent spart er sich und somit auch allen Steuerzahlern. „Erst wenn diese Deckungslücke ausgeglichen und eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt ist, könnte auf Schulgeld verzichtet werden“, so Klaus Vogt.
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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

Positionspapier des VDP Nds.-Bremen zu den Koalitionsverhandlungen

Der Verband Deutscher Privatschulen fordert zur zukünftigen Bildungspolitik in Niedersachsen, die Schulen in freier Trägerschaft als gleichwertigen Partner auf Augenhöhe zur Wahrnehmung der staatlichen Aufgabe „Bildung“ anzuerkennen und zu behandeln.Der Verband Deutscher Privatschulen fordert zur zukünftigen Bildungspolitik in Niedersachsen, die Schulen in freier Trägerschaft als gleichwertigen Partner auf Augenhöhe zur Wahrnehmung der staatlichen Aufgabe „Bildung“ anzuerkennen und zu behandeln.

Vorbemerkung

Als anerkannter und anhörungsberechtigter Berufsverband vertritt der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sowohl im frühkindlichen, allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich und im Bereich der Erwachsenenbildung.
Schulen in freier Trägerschaft sind ein wertvoller Bestandteil der Niedersächsischen Bildungslandschaft und werden als solche durch die etablierten Parteien in Niedersachsen auch so wahrgenommen. Infolgedessen hat die zukünftige Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen in freier Trägerschaft zum einen ausreichend finanziert werden und zum anderen an den schulischen Projekten des Landes partizipieren können.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Schulen in freier Trägerschaft an den verschiedenen Projekten des Landes zur Weiterentwicklung Schule, beispielsweise SPRINT oder „Höhere Handelsschule dual plus“, nicht zugelassen werden und somit keinen Beitrag zur Weiterentwicklung Schule leisten dürfen. Schulen in freier Trägerschaft nehmen ihren Bildungsauftrag genauso ernst wie staatliche Schule! Die Ernsthaftigkeit wird ihnen jedoch durch den Ausschluss an solchen Projekten aus Sicht des VDP abgesprochen.

I. Neuordnung des Finanzhilfe-Systems | Schülerkostenvergleichsbericht als sinnvolle Lösung
Die zurzeit geltende Festsetzung und Berechnung der Finanzhilfe nach § 150 NSchG in der Fassung vom 7. August 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. August 2011 basiert auf einem sogenannten „Referenzschulmodell“.
Die Beteiligten des Arbeitskreises Finanzhilfe unter Leitung des zuständigen Fachministeriums kamen im Jahr 2014 überein, dass dieses Modell nicht mehr die Wirklichkeit der Schullandschaft von staatlichen und freien Schulen in Niedersachsen abbildet. Eine Überarbeitung des § 150 NSchG wurde von allen Seiten als notwendige Tatsache festgehalten.
Bereits in 2006 wurde über die Möglichkeit eines Modells auf Ist-Basis der Berechnung der Finanzhilfe erörtert. Seinerzeit wurde deutlich, dass ein schulgliederungsspezifischer durchschnittlicher Betrag abzubilden sei, jedoch nicht in allen Einzelheiten. Insofern entschied man sich seiner Zeit für das Referenzschulmodell. Auch im Jahr 2017 wurde seitens des Fachministeriums festgestellt, dass eine schulformscharfe Darstellung von „Schüler-Kopf-Beträgen“ nur unzureichend möglich sei. Dies ist nicht nur für den VDP nicht nachvollziehbar, sondern wird auch von dem Landesrechnungshof (LRH) kritisiert: „Bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten erfasste das Land zu keinem Zeitpunkt systematisch die Sachausgaben im öffentlichen Schulwesen als Vergleichswert […]“.
Der LRH kam in seinem diesjährigen Bericht zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft zu dem Fazit, dass „eine grundsätzliche Überprüfung der Bemessungsgrundlagen für Sachkostenzuschüsse“ geboten ist. Vor dem Hintergrund, dass auch der LRH eine Überarbeitung und die fehlenden Vergleichswerte anmerkt, fordert der VDP ein Berechnungsmodell auf tatsächlichen, echten Zahlen.
Orientierungshilfe kann hier das Schulgesetz Sachsen-Anhalt bieten. In § 18g Berichtspflicht der Landesregierung heißt es „Dem Landtag ist einmal je Wahlperiode durch die Landesregierung ein Bericht vorzulegen, in dem – differenziert nach den einzelnen Schulformen – die im öffentlichen Schulwesen tatsächlich entstehenden Kosten den aufgrund der Regelungen dieses Gesetzes jeweils entsprechenden Finanzhilfebeiträgen für Schulen in freier Trägerschaft gegenübergestellt sind.“
Der VDP fordert daher die etablierten Parteien auf, Mut zu beweisen und sich für einen Schülerkostenvergleichsbericht einer schulformscharfen Darstellung der „Schüler-Kopf-Beträge“ einzusetzen. Nur so ist langfristig eine zufriedenstellende und gerechte Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sicher zu stellen.

II. Schulgeldfreie Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen | Nachbesserung in der Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO) zwingend notwendig
Bereits im Sommer dieses Jahres gab es ein Anhörungsverfahren für den Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung. Bisher ist diese noch nicht verabschiedet worden!
Der VDP hat sich in seiner Stellungnahme kritisch dazu geäußert, dass bei dieser Verordnung die Finanzierung der Gesundheitsfachberufe gänzlich außen vor gelassen wurde. Vielmehr wurde in der Begründung des Ministeriums argumentiert, dass die Schulen „wie bisher, überwiegend nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz oder durch Schulgeld finanziert“ würden. Die Tatsache, dass überwiegend nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert würde, ist nicht nachgewiesen.
Exemplarisch für die Situation der Finanzierung kann der VDP sagen, dass in dem Gesundheitsfachberuf „Physiotherapie“ nahezu alle Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft Schulgeld erheben müssen! Dem VDP ist lediglich eine gelistete Schule bekannt, die ohne Schulgeld in diesem Beruf ausbilden kann.
Vor dem Hintergrund das sich alle etablierten Parteien „Schulgeldfreie Bildung“ im Landtagswahlkampf 2017 auf die Fahne geschrieben haben, fordert der VDP: Lassen Sie Ihren Aussagen Taten folgen und bessern Sie diese Verordnung noch vor Verabschiedung nach! Es darf nicht sein, dass jungen Menschen der Zugang zu bestmöglicher Ausbildung verwehrt wird aufgrund finanzieller Hürden! Setzen Sie sich für eine Schulgeldfreie Finanzierung der Gesundheitsfachberufe ein und sichern Sie somit auch den wachsenden Fachkräftebedarf in Niedersachsen.

III. Digitale Lehre | Auch berufsbildende Schulen in den Fokus nehmen
Im Juli 2016 hat die Landesregierung das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ beschlossen. Das Konzept fasst alle Maßnahmen und Ziele zusammen, die sich das Land mit Blick auf das Thema Medienbildung beziehungsweise Bildung in der digitalen Welt gegeben hat.
Freie Schulen müssen ebenso wie staatliche Schulen einen Zugang zu den Projekten erhalten und daran beteiligt werden. Nur so ist eine flächendeckende und gleichberechtigte Digitalisierung aller Schulen in Niedersachsen gegeben.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Niedersachsen die Digitalisierung im Visier hat. Dennoch ist es aus Sicht des VDP nicht damit getan, nur die frühkindliche Bildung oder die allgemeinbildenden Schulen in das Blickfeld zu nehmen. Betrachtungsgegenstand der Digitalisierung darf nicht allein der Umgang mit neuen Medien sein und bedeutet schlussendlich auch nicht, Schulklassen mit Tablets oder interaktiven Tafeln auszustatten. Hier müssen die curricularen Vorgaben und Rahmenrichtlinien für allgemein- und berufsbildende Schulen so angepasst werden, dass sie den Anforderungen einer modernen und zeitgemäßen Schule/Ausbildung gerecht werden.
Gerade im berufsbildenden Bereich ist eine Veränderung dringend geboten, um die Fachkräfte auf die zum Teil digitalisierte Arbeitswelt zielgerichtet vorzubereiten. In vielen Rahmenrichtlinien finden sich zurzeit keine Vorgaben für ein Lernfeld oder Lerninhalte, die auf eine digitale Lehre schließen lassen. Beispielsweise ist in der Ausbildung Ergotherapie in keinem Lernfeld ein Bezug zur Digitalisierung erkennbar und das, obwohl es das Lernfeld „Ergotherapeutische Maßnahmen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“ hergeben würde. Zumeist unterrichten die Schulen digitale Inhalte freiwillig. Eine Überprüfung beziehungsweise Überarbeitung der Rahmenrichtlinien der einzelnen Berufsbilder und/oder Bildungsgänge ist nach Auffassung des VDP dringend geboten.
Der VDP fordert aus diesen Gründen die etablierten Parteien auf, sich bei der Digitalisierung nicht allein auf den frühkindlichen und allgemeinbildenden Bereich zu konzentrieren. Wichtig sei auch, die berufliche Bildung in den Fokus zu rücken und die Fachkräfte von Morgen adäquat und zeitgemäß auszubilden und vorzubereiten.

IV. Keine Wiedereinführung der Genehmigung der Lehrbefähigung | Keine Rolle rückwärts
Seit Jahren ist der wachsende Lehrkräftemangel an staatlichen und freien allgemein- und berufsbildenden Schulen eines der größten Schulpolitischen Probleme in Niedersachsen.
In der letzten Legislaturperiode wurde vom zuständigen Fachministerium ein 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung auf den Weg gebracht, der unter anderem den Quereinstieg an staatlichen Grundschulen lockerte. Die Lockerung für einen Quereinstieg an staatlichen Grundschulen muss auch für Schulen in freier Trägerschaft gelten und darf sowohl an staatlichen als auch freien Schulen nicht mit Qualitätsverlust einhergehen.
Mit Blick auf die Schulaufsicht und die zurzeit geltenden Maßstäbe, darf an dieser Stelle nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Auch den Schulen in freier Trägerschaft muss die Möglichkeit für Quereinsteiger grundsätzlich erhalten bleiben, daher spricht sich der VDP gegen eine Wiedereinführung der Genehmigung der Lehrbefähigung aus. Vielmehr muss hier die Bildungsqualität im Vordergrund sowohl für das staatliche als auch das freie Bildungswesen stehen. Gleichwohl regelt das NSchG die Anforderungen an Lehrkräfte für Schulen in freier Trägerschaft in § 144 Absatz 3.
Der VDP fordert daher die etablierten Parteien auf, sich für die Vorreiterrolle Niedersachsens einzusetzen und den Status Quo zu erhalten! Geben Sie den Schulen in freier Trägerschaft ein Signal des Vertrauens! Vertrauen in den eigenen Qualitätsanspruch und die gewissenhafte Durchführung der staatlichen Aufgabe „Bildung“!

V. Schlussbemerkung
Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. hat zur Landtagswahl 2017 allen etablierten Parteien Wahlprüfsteine zukommen lassen. Unter anderem wurde auch die Frage gestellt, ob die Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung sich dafür einsetzen würde, die Themen der freien Schulen in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Alle Parteien haben dieses bejaht und deutlich gemacht, dass Schulen in freier Trägerschaft genauso wichtig wie staatliche Schulen sind und sie ihren Teil zu staatlichen Aufgabe „Bildung“ beitragen.
Das vorliegende Positionspapier des Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. beschreibt die dringenden Anliegen der Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft in Niedersachsen.
Zu allen genannten Themen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung sowie einen konstruktiven Austausch in einem persönlichen Gespräch an.

PM | Schulsanierungsprogramm der Bundesregierung verabschiedet: Freie Bildungseinrichtungen drohen trotz gesetzlichem Anspruch leer auszugehen

Berlin, 3. August 2017 – Diese Woche hat das 3,5-milliardenschwere Sanierungsprogramm des Bun­des für marode Schulen die letzte Hürde genommen. Es gilt als das größte Investitionsprogramm in Deutschlands Schulen seit zehn Jahren. Bund und Länder haben sich inzwischen auch auf die fehlende Ver­waltungsvereinbarung verständigt. Freie Bildungseinrichtungen drohen bei der Vergabe der 3,5 Milliarden allerdings leer auszugehen.

Mit dem Kommunalinvestitionsförderprogramm (KIP) stehen allgemein- und berufsbildenden Schulen zusätzliche Finanzmittel für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, ein­schließlich der damit im Zusammenhang stehenden Investitionen zur Betreuung der Schüler, zur Ver­fügung – und zwar unabhängig von der Trägerschaft. Das bedeutet, dass bei gleichen oder noch besser zutreffenden Voraussetzungen auch private Bildungseinrichtungen Mittel erhalten sollten. Der Anteil würde sich fairerweise aus dem Anteil der privaten Schulen in den jeweiligen Bundesländern ergeben. „Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass auf Bundesebene die erforderliche Trägerneutralität zwingend gesetzlich vorgegeben ist“, so Klaus Vogt, Präsident des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP).

Der VDP kritisiert jedoch, dass eindeutige Kriterien für die trägerneutrale Verteilung durch die Kommunen bisher fehlen. Einzelne Bundesländer planen „finanzschwache Kommunen“ selbst über die Mittelvergabe entscheiden zu lassen. Dass eine bedürftige Gemeinde einem freien Bildungsträger freiwillig den Vor­tritt gibt und gleichzeitig selbst auf Bundesmittel verzichtet, kann sich VDP-Präsident Klaus Vogt nicht vorstellen. „So kann kein faires Verfahren ablaufen. Die bundesgesetzlich vorge­gebene Trägerneutralität droht ins Leere zu laufen und die Vergabe wird willkürlich“, so Vogt. Wie immer würde diese Benachteiligung auf dem Rücken der Privatschuleltern ausgetragen. Klagen gegen solche Szenarien sollten daher bereits im Vorfeld vermieden werden.

Der VDP fordert deshalb, dass alle förderfähigen freien Bildungseinrichtungen – unabhängig von der Finanzschwäche der Kommunen – Mittel aus dem Fonds beantragen können. Es muss ein eigenes För­dervolumen für private Schulträger auf Basis der Anteile der privaten und öffentlichen Schulen im jeweiligen Bundesland sichergestellt werden. Zusätzlich muss absolute Transparenz bei den Vergabe­kriterien bestehen. „Nur damit kann eine lückenlose Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in den Kom­munen garantiert werden“, so Klaus Vogt.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Rechtsgutachten stellt klar: Privatschulen dürfen Schulgelder erheben

Berlin, 31.07.2017 – Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat an diesem Montag ein Rechtsgutachten der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf mit dem Titel „Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen“ veröffentlicht. Dieses Gutachten gibt den Privatschulen endlich Rechtssicherheit. Fragen zur verfassungsrechtlich zulässigen Höhe von Schulgeld sind Mittelpunkt der aktuellen wissenschaftlichen Arbeit. Ob und in welchem Umfang Ersatzschulen Schulgeld erheben dürfen und Finanzhilfe vom Staat erhalten müssen, wurde aus verfassungsrechtlicher Sicht von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf in dem Gutachten untersucht. Gleichzeitig erteilt sie gegenteiligen Überlegungen des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) unter Leitung von Frau Prof. Jutta Allmendinger eine deutliche Absage – dessen Vorschläge und Forderungen stünden nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass Privatschulen weder Vorgaben für die Höhe des durchschnittlichen Schulgeldes unterliegen noch eine bestimmte soziale Zusammensetzung der Schülerschaft von Privatschulen erfüllen müssen. Private Schulen waren und sind bei der Aufnahme ihrer Schülerinnen frei und müssen kein wie auch immer gelagertes „Spiegelbild“ öffentlicher Schulen darstellen (so gefordert vom WZB). Sie können ihre Schüler nach Eignung, Befähigung und Leistung aufnehmen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler muss jedoch unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern erfolgen. So etwas sei bei den privaten Schulen seit Jahrzehnten gelebte Praxis – sagt Klaus Vogt, Präsident des Verbandes Deutscher Privatschulverbände: „Im Mittelpunkt der Aufnahme stehe immer das Kind.

Damit Schulgelder niedrig gehalten werden können, sind die Länder dazu verpflichtet, sowohl die Kosten für Unterricht und Lernmittel als auch die Kosten für außerunterrichtliche Angebote mit Teilnahmepflicht und sämtliche Gründungs- und Betriebskosten durch Finanzhilfe zu decken.

Massiver Nachholbedarf im Bereich der Finanzhilfe besteht in diesem Zusammenhang für ganztägige Schulmodelle. Nur wenige Bundesländer fördern deren Betrieb an privaten Schulen fair und nachhaltig. Der Wettbewerb und das freie Wahlrecht der Eltern werden dadurch massiv beeinträchtigt, Eltern müssen für höhere Schul- und Betreuungsgelder aufkommen. „Abhilfe ist erst möglich, wenn flächendeckend ein höherer Finanzausgleich gezahlt wird. Andernfalls ist die Vielfalt des deutschen Bildungssystems bedroht – und weniger Vielfalt bedeutet weniger Bildungschancen“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Im Gutachten wird auch die Pflicht der privaten Schulen erörtert, Kindern von einkommens- und vermögensschwachen Eltern den Zugang zu ermöglichen. Dieser Fall liegt beispielsweise vor, wenn nach Abzug des Schulgeldes für die Familie weniger Geld als das Existenzminimum verbleibt. Dietmar Schlömp, VDP-Bundesgeschäftsführer: „Privatschulen stellen diesen Kindern Freiplätze zur Verfügung. Diese Plätze müssen aber, laut dem Gutachten, vollständig mit zusätzlichen Finanzhilfen vom Land finanziert werden – was derzeit in keinem Bundesland passiert. Nur mit einer ausreichenden Förderung ist das Grundrecht der Eltern auf freie Schulwahl gewährleistet.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | WZB-Discussion Paper: Weder Eltern, Schülerinnen und Schüler noch Privatschulen im Vorfeld beteiligt – Der Weg zurück zur Einheitsschule?

Berlin, 13.07.2017 – Im Pressegespräch am 13. Juli 2017 stellt das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) ein Discussion Paper unter dem Titel „Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG“ vor. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) bedauert, dass weder Schülerinnen und Schüler noch Eltern an Privatschulen oder Eltern, die sich für Privatschulen interessieren, einbezogen wurden. Dies führt zu realitätsfernen Ergebnissen, die nur theoretischer Natur sein können.

So ist aus dem Discussion Paper zu entnehmen, dass die Privatschulen ein vermeintlich zu hohes Schulgeld erheben und damit gegen das Sonderungsverbot verstoßen. Begründet wird dies unter anderem mit telefonischen Nachfragen bei Privatschulen durch die Autoren. Der VDP weist darauf hin, dass eine höchstrichterliche Festlegung des Schulgeldes nicht vorgesehen ist.

Richtig ist die Feststellung, dass private Schulen stark unterfinanziert sind. Im Rahmen der gesetzlichen und vom Verfassungsgeber geforderten Finanzhilfe werden immer wieder die Kosten für Schulbau und Unterhalt vergessen oder gering gerechnet, Schulgründungen verhindert oder in der Gründungszeit nicht gefördert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was Staat und Kommunen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wenden diese für Schülerinnen und Schüler an Privatschulen auf. Die restlichen 30 bis 40 Prozent spart der Staat und somit auch alle Steuerzahler – jedes Jahr viele Milliarden Euro. Eltern mit Kindern an privaten Schulen finanzieren durch ihre Steuergelder die Schulkosten aller Schülerinnen und Schüler und mit ihren Elternbeiträgen zusätzlich die bei ihrer Privatschule bestehende Deckungslücke.

Neben dem Regelunterricht erbringen Privatschulen besondere Profilleistungen und sind in Bereichen tätig, welche für berufstätige Eltern existenziell notwendig sind. Hätten diese Eltern z. B. keinen gesicherten qualitativ guten Betreuungsplatz, könnten sie nicht erwerbstätig sein. In der Haushaltskasse ist somit trotz Schulgeld ein Plus. Bezuschusst wird dieses Angebot meist nicht. Auch diese Deckungslücke muss über das Schulgeld kompensiert werden. „Durch eine ausreichende staatliche Finanzierung privater Schulen, könnte auf die Erhebung von Schulgeld weitgehend verzichtet werden“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Die hinter dem Discussion Paper als Ziel zu vermutende Forderung, der Entmündigung von Eltern, hin zu einer staatlichen Einheitsschule, kann in einer modernen pluralen Gesellschaft nicht Ziel sein. Fairer Wettbewerb, der den Eltern ein Wahlrecht garantiert, die beste Schule für ihr Kind zu finden, ist ein wesentlicher Standortfaktor in Deutschland.

Andreas Wegener, Vorsitzender des VDP Landesverbandes Berlin/Brandenburg betont: „Wer den Dialog über ein gerechtes Schulgeld aufnehmen möchte, der wird bei freien Schulträgern, deren Eltern, Lehrern und Schülern auf offene Ohren stoßen“.

Private Schulen sind mit ihren innovativen Ansätzen und reformpädagogischen Konzepten eine wichtige Säule des pluralen Bildungssystems in Deutschland. Sie bieten für jedes Bildungsbedürfnis das passende pädagogische Konzept und sind in vielen Bereichen – z. B. bei der Ganztagsbetreuung oder im Bereich der digitalen Bildung – Vorreiter. „Wir werden das Discussion Paper jetzt sorgfältig in Hinblick auf Inhalt, Datenbasis und Methodik prüfen und anschließend ausführlich Stellung nehmen“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.