Stellungnahme zur Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Stornokosten aufgrund abgesagter Schulfahrten, […] den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft in Nds. aus Anlass der SARS-CoV-2-Pandemie
Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorgelegten Richtlinienentwurf.
Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass nach nunmehr einem Jahr der Ungewissheit, dass Kultusministerium eine Richtlinie vorlegt, wonach auch den freien Schulträgern entstandene Stornokosten im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie erstattet werden können.
Gleichwohl ist anzumerken, dass der Betrag pro Schülerin und Schüler von 14,15 Euro generell zu niedrig ist. Damit werden nicht allen Schulträgern die entstandenen Stornokosten ersetzt, sondern in vielen Fällen nur teilweise. Als Maßstab für diesen Erstattungsbeitrag wird der Haushaltsansatz der Stornokosten für öffentlichen Schulen i. V. m. der Statistik der öffentlichen Schulen herangezogen. Alternativ zum „Kopfbetrag“ hätte wir uns auch ein Gesamtbudget für die Schulen in freier Trägerschaft gemessen am Haushaltsansatz vorstellen können. Auf diese Weise würden zumindest die Möglichkeit geschaffen, die real entstanden Stornokosten zu erstatten. Denn in der Tabelle zu den ausgewiesenen Höchstbeträgen sind auch Schulträger enthalten, denen keine Stornokosten entstanden sind. Diese Gelder bleiben insofern ungenutzt und hätten an anderer Stelle für deutlich mehr Unterstützung und Entlastung gesorgt.
Zudem sollten richtigerweise die Schülerzahlen aus 2019 herangezogen werden, da die Stornokosten auch im Schuljahr 2019/2020 entstanden sind. Insofern würde dies deutlich sachgerechter erscheinen.
Wir bedanken uns, für die Aufmerksamkeit die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben und bitten gleichzeitig um Berücksichtigung unserer Anmerkungen.