Stellungnahme | Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Förderung der Schulgeldfreiheit an genehmigten Ersatzschulen der Bildungsgänge Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent, Fachschule Sozialpädagogik und Berufsfachschule Pflegeassistenz, Fachschule Heilerziehungspflege und Fachschule Heilpädagogik (SPBerSchGFVO)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur geplanten Änderung der Verordnung zur Förderung der Schulgeldfreiheit (SPBerSchGFVO) erneut einbringen zu dürfen.

Wir begrüßen, dass der politische Wille nun konkret umgesetzt werden soll. Mit der vorgesehenen Erhöhung der monatlichen Pauschale von derzeit 100 auf 160 Euro pro Schüler:in ab dem 1. August 2025 wird ein zentrales Anliegen vieler Träger, Verbände und Fachschulen aufgegriffen. Die beschlossene Erhöhung der Förderung folgt dem politischen Ziel, die Ausbildung in sozialen Berufen attraktiver zu gestalten und dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Diese Zielsetzung teilt der VDP uneingeschränkt.

So begrüßenswert dieser Schritt ist – er bleibt ein Kompromiss:

  • Die tatsächlichen Kosten übersteigen auch nach Anhebung der Förderung die Pauschale von 160 Euro pro Monat.
  • Die zugrunde liegende Berechnungslogik wurde – wie bereits in den VDP-Stellungnahmen 2022 und 2023 kritisiert – erneut nicht transparent offengelegt. Die Verbände wurden nicht systematisch in den Berechnungsprozess einbezogen.

Zudem bleibt die erneut festgeschriebene Pauschale statisch – eine Dynamisierung der Förderung, etwa in Anlehnung an die jährliche Inflationsrate, ist weiterhin nicht vorgesehen. Damit besteht die Gefahr, dass sich die reale Entlastungswirkung bereits in wenigen Jahren wieder abschwächt. Gerade vor dem Hintergrund gestiegener Personal-, Sach- und Energiekosten ist eine regelmäßige, indexgebundene Anpassung der Förderhöhe unerlässlich, um die Schulgeldfreiheit nicht wieder zu gefährden.

Die geplante Änderung der SPBerSchGFVO markiert einen wichtigen Zwischenschritt zur Sicherung der Schulgeldfreiheit. Um diese jedoch dauerhaft zu gewährleisten und wirksam im Sinne der Fachkräftesicherung zu gestalten, bedarf es aus Sicht des Verbandes folgender weiterführender Maßnahmen:

  • Transparente und nachvollziehbare Berechnung der Förderbeträge auf Basis realer Kosten,
  • Einführung einer Dynamisierung
  • Verbindliche Einbindung der Verbände

Wir bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen und bedanken uns, für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben.

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