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Stellungnahme | Antrag der Fraktionen SPD und CDU „Grundbildung fördern, Analphabetismus bekämpfen“

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag (Drs. 18/6760) und zur Möglichkeit der Teilnahme an der mündlichen Anhörung am 11. Januar 2021.

Allgemeines zum Antrag
Die Erwachsenenbildung leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Stärkung unserer Demokratie, zur Alphabetisierung und Grundbildung, zur Integration von Migrant*innen und schließlich zur Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Niedersachsen.
Der Landesverband des VDP setzt sich für die Förderung der Grundbildung und Bekämpfung des Analphabetismus in Niedersachsen ein und schließt sich der Forderung der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, die Grundfinanzierung der Erwachsenenbildung prinzipiell an.
Aus Sicht des VDP gibt es jedoch ein paar entscheidende Fragen zum Antrag zu klären. Grundsätzlich stellen sich für den VDP die Fragen,

  1. wie Erwachsenenbildung in Niedersachsen definiert wird?
  2. welche Träger unter dem Begriff Erwachsenenbildung in Niedersachsen subsumiert sind?
  3. wie offen oder eng gefasst der Begriff Grundbildung definiert wird?

Aus Sicht des VDP ist daher zunächst der Begriff der „Erwachsenenbildung“ zu definieren und auf alle Bildungsträger, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, zu erweitern. Im Antrag ist jedoch der Begriff „Erwachsenenbildung“ unseres Erachtens gleichgesetzt mit den anerkannten Trägern nach dem NEBG. Damit werden allen anderen Bildungsträger in freier Trägerschaft in Niedersachsen ausgeschlossen und ihre Bildungsarbeit beispielsweise in der Alphabetisierung und Grundbildung negiert.

Zu den einzelnen Punkten
Zu 1. | Einer Erhöhung der Grundfinanzierung der Erwachsenbildung ist prinzipiell zuzustimmen, wenn diese einem Zweckbezug unterliegt, der anders nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Aus Sicht des VDP fehlt jedoch ein Zweckbezug zu den vorgetragenen Problemlagen; es wäre sicherzustellen, dass Fördergelder des Landes tatsächlich nur zweckgebunden eingesetzt werden können. So kann ausgeschlossen werden, dass es beispielsweise im Bereich der öffentlichen Vergaben von Bildungsdienstleistungen möglichweise zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, weil Angebotspreise aufgrund einer Kompensation durch eben diese Fördermittel günstiger kalkuliert werden können.

Zu 2. | Wir unterstützen die Stärkung von Initiativen und Projekten zur Stärkung der Grundbildung. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass dies eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist, welche wir nur gemeinsam bewältigen können. Insofern bitten wir Sie, auch freie Träger, die in diesen Bildungsbereichen tätig sind zu stärken.

Zu den Nummer 3 bis einschl. 6 | Wir unterstützen die Förderung der Entwicklung neuer Materialen, den Ausbau digitaler Angebote inkl. Lern-Apps und einen möglichst niederschwelligen Zugang dazu und halten sie für zielführend im Sinne des Antrages.

Zu 10. | Wir begrüßen ausdrücklich, fehlende Grundbildungskenntnisse in den Zusatzangeboten des Landes zu berücksichtigen. Insofern ist bei Sprachförderangeboten für Geflüchtete ist eine Verzahnung von Bundes- und Landesangeboten anzustreben. Sprachförderangebote des Landes Niedersachsen machen aus Sicht des VDP nur dann Sinn, wenn sie Zusatzangebote oder ergänzende Angebote zu den vom Bund, insbesondere vom BAMF geförderten Sprachkursangeboten sind und allen in diesem Bereich tätigen Trägern in Niedersachsen offenstehen.

Zu 11. | Wir halten die Weiterentwicklung von Qualifizierung und Fortbildung der Lehrenden in der Grundbildung für zielführend im Sinne des Antrages. Hier ist darauf zu achten, ein breites Angebot für alle Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen zu entwickeln und anzubieten und eine Verzahnung von Qualifizierungen auf Landes- und Bundesebenen zu erreichen.

Zu 12. | Die Integration der Erfahrungen aus der Erwachsenenbildung setzt aus Sicht des VDP, wie bereits dargelegt, eine offene Begriffsinterpretation und daraus resultierende gleichberechtigte Teilhabe und Transparenz voraus. Das betrifft insbesondere auch die Evaluation und Beratung politischer Entscheidungsgremien sowie die daraus resultierende Empfehlung für Förderinhalte und -mittel und deren Verteilung innerhalb der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.

Zu 13. | Eine Netzwerkarbeit von allen relevanten Akteuren kann nur erreicht werden, wenn auch alle relevanten Akteure wahrgenommen und entsprechend gefördert werden. Das spricht aus Sicht des VDP dafür, den Begriff „Erwachsenenbildung“, wie er derzeit von der Politik benutzt wird, zu hinterfragen und alle Bildungsträger unter diesem Begriff zu subsumieren und damit die Wahrnehmung von Erwachsenbildung und ihren Akteuren in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken.

Zu 14. | Wir halten einen stärkeren Fokus der Bildungsforschung auf die Themen des funktionalen Analphabetismus für zielführend im Sinne des Antrages.

Zu 15. | Wie halten wir es für sinnvoll, zu prüfen, wie in bestehenden Förderstrukturen und Forschungsprogrammen die Aspekte Grundbildung und Alphabetisierung stärker berücksichtigt werden können. Gleichzeitig erachten wir es ebenfalls für sinnvoll, zu prüfen, wie die vorhandenen Förderstrukturen und Forschungsprogramme für weitere Bildungsträger geöffnet werden können sowie für zukünftige Programme eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bildungsträger in Niedersachsen anzustreben und zu realisieren ist.

Zu 16. | Die Didaktik und Methodik der Grundbildung regelmäßig wissenschaftlich zu begleiten und Erkenntnisse in die Bildungspraxis zu überführen, ist aus Sicht des VDP für eine qualitativ hochwertige Bildungsarbeit obligatorisch. Genauso wichtig ist es in diesem Zusammenhang, alle Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen an diesem Prozess zu beteiligen.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu während der mündlichen Anhörung gerne zur Verfügung.

PM | Bündnis Freie Schulen Niedersachsen geschlossen

Im „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ haben sich Verbände und die Trägervertreter Freier Schulen unterschiedlicher weltanschaulicher, religiöser und pädagogischer Ausrichtung zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren die Bündnispartner die Vielfalt und Innovationskraft, mit der Schulen in freier Trägerschaft die niedersächsische Bildungslandschaft bereichern.
Vorrangiges Ziel des „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ ist die Forderung nach auskömmlicher Finanzierung. Seit mehr als sieben Jahren wird von den einzelnen Regierungen eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Freien Schulen in Aussicht gestellt. Während die begrüßenswerten Veränderungen des Schulsystems im Land höhere Schülerkosten verursacht haben, ist die Finanzhilfe für Freie Schulen nicht angepasst worden.

Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e. V. (AGFS) hat das Bündnis initiiert und der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) hat bei der Verwirklichung des Bündnisses starken Anteil.

Folgende Kernwerte zeichnen Freie Schulen aus:
Freie Schulen stehen für die freie Entfaltung der Schülerinnen und sie gewährleisten dies durch die pädagogische Vielfalt. Die Freien Schulen ermöglichen eine freie Wahl der Eltern für eine Schule, die dem individuellen Bedarf der Schülerinnen entspricht, und dem im Grundgesetz verankerten Elternwillen bzw. der Elternsorge Rechnung trägt. Freie Schulen verstehen sich nicht als Ersatz oder Alternative zu staatlichen Schulen, sondern sind gleichberechtigter und gleichwertiger Teil des Schulwesens.

Mehr Informationen zum Bündnis Freie Schulen Niedersachsen erhalten Sie hier.

Pressemitteilung als pdf

Pressekontakt:

Pressekontakt:
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Gabriele Joachimmeyer

Tel.: 0151/55 23 69 59

Stellungnahme | Erlassentwurf Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Erlassentwurf.

Zu I.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Niedersachsen die Notwendigkeit erkannt hat, für die Durchführung der praktischen Ausbildung konkrete Hilfestellung und Hinweise zu den geeigneten Einrichtungen zu geben. Damit wird eine Lücke geschlossen, auf die der Gesetzgeber auf Bundesebene verzichtet hat. Gleichwohl möchten wir anmerken, dass einige Begrifflichkeiten bereits jetzt schon zur unklaren Einordnung in die aufgeführten Punkte des Erlassentwurfs führen. So ist nicht eindeutig erkennbar, wo bspw. die teilstationäre Tagespflege nach SGB XI einzuordnen ist. Hier bedarf es aus unserer Sicht Nachbesserung der Begrifflichkeiten, um den tatsächlichen Gegebenheiten in der praktischen Ausbildung gerecht zu werden sowie die von Ihnen angestrebte Rechtssicherheit zu schaffen.

Zu II.
Die Konkretisierung durch den vorliegenden Erlassentwurf trägt dem PflBG Rechnung und bietet den praktischen Trägern der Ausbildung sowie den ausbildenden Bildungsstätten eine gute Orientierung, welche Aufgaben die Praxisanleitung künftig zu leisten hat. Daneben werden mit der Empfehlung für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung gleichzeitig Hilfestellung für die jährliche Fortbildung von 24 Stunden an die Hand gegeben.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

PM | Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Hannover, 22. November 2017 – Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) weist darauf hin, dass die jetzigen Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz zur Berechnung der Finanzhilfe nicht alle Ersatzschulen umfasst und somit verfassungswidrig sind. Zu diesem Ergebnis kommt auch die renommierte Verfassungsrechtlerin Professor Frauke Brosius-Gersorf in ihrem Artikel „Finanzhilfe für private Ersatzschulen“1

Der VDP Niedersachsen-Bremen fordert die Landesregierung auf, der Niedersächsischen Verfassung gerecht zu werden und sich in dieser Legislaturperiode für ein neues Finanzhilfe-System einzusetzen, das sowohl die genehmigten als auch die anerkannten Ersatzschulen berücksichtigt. Der Artikel 7 Absatz 4 GG beinhaltet neben dem Recht zur Errichtung von privaten Schulen „auch ein an die Länder adressiertes Gebot, Ersatzschulen i. S. d. Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG zu fördern“. Dieser Aufgabe hat das Land Niedersachsen nachzukommen, und zwar uneingeschränkt.

Der Wahlkampf der etablierten Parteien machte den ausdrücklichen Wunsch zur schulgeldfreien Ausbildung deutlich. Ausbildung darf sich an dieser Stelle jedoch nicht allein auf die berufliche Ausbildung beziehen und hier nicht ausschließlich auf soziale Berufe, sondern muss vielmehr für alle Ausbildungen gelten und darüber hinaus auch die allgemein bildenden Schulen mit einbeziehen (siehe Anlage – Link unten).

Ein erster Schritt für die Feststellung einer realistischen und auskömmlichen Finanzierung durch das Land wäre aus Sicht des VDP, einen externen und unabhängigen Gutachter mit der Erstellung eines Schülerkostenvergleichs zu beauftragen, und zwar einmal pro Legislaturperiode. Dieser Schülerkostenvergleich muss eine schulformscharfe und transparente Darstellung der „Schüler-Kopf-Beträge“ beinhalten und die Basis für eine finanzielle Unterstützung aller Schulen in freier Trägerschaft bilden, welche es im Niedersächsischen Schulgesetz zu verankern gilt.

Sollte eine Novellierung des Finanzhilfe-Systems in Niedersachsen nicht stattfinden, muss die Politik damit rechnen, dass freie nur genehmigte Schulträger ihre Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend machen.

[1] Brosius-Gersdorf, Dr. Frauke: Finanzhilfe für private Ersatzschulen II Abs. 1a, DÖV 70. Jahrgang Heft 21 November 2017

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Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) wurde 2002 in Hannover gegründet und vertritt als anerkannter Berufsverband die Interessen von Bildungseinrichtungen und Schulen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden, berufsbildenden sowie in der Erwachsenenbildung. Der Verband bindet seine Mitglieder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Martina Kristof, Geschäftsführerin